GLOSSAR.
WAS IST DAS GRUNDBUCH?
Das Grundbuch ist das öffentliche Register beim Amtsgericht. Es zeigt Eigentümer, Rechte und Belastungen eines Grundstücks. Der Grundbuchauszug gehört zu jeder Verkaufsunterlage.
DIE ABTEILUNGEN.
- Bestandsverzeichnis: Lage und Größe des Grundstücks
- Abteilung I: Eigentümer
- Abteilung II: Lasten und Beschränkungen, etwa Wegerechte oder Vorkaufsrechte
- Abteilung III: Grundschulden und Hypotheken
Einsehen darf das Grundbuch, wer ein berechtigtes Interesse nachweist, etwa Eigentümer, Kaufinteressenten mit Vollmacht oder Notare (§ 12 GBO).
WARUM DAS FÜR SIE WICHTIG IST.
Eintragungen in Abteilung II können den Wert spürbar beeinflussen. Ein aktueller Auszug klärt früh, was übernommen wird und was vor dem Verkauf gelöscht werden muss.
VERWANDTE BEGRIFFE.
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Stand: November 2026, AENGEVELT Research.