Erklärung zur Barrierefreiheit

Juli 2025


A. Allgemeine Beschreibung

Wir sind bemüht unsere Website www.aengevelt.com in Übereinstimmung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Die Website von Aengevelt Immobilien bietet einen umfassenden Überblick über unsere Dienstleistungen und Expertise in der Immobilienwirtschaft. Sie informiert über unsere Teams an fünf Standorten, aktuelle Markttrends und Research-Berichte, ermöglicht die gezielte Immobiliensuche und dient als zentrale Plattform für unsere Personal- und Karrieresuche.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: www.aengevelt.com.

B. Allgemeine Informationen zum Anbieter gem. Art. 246 EGBGB

Aengevelt Immobilien GmbH & Co. KG
Kennedydamm 55 / Ross-Straße
40476 Düsseldorf
Telefon +49 211 8391-0
Telefax +49 211 8391-255

Weitere Verbraucherinformationen können den Dienstleistungsangeboten auf der oben verlinkten URL entnommen werden und finden sich beispielsweise in den AGB.

C. Gesetzlichen Anforderungen

Die gesetzlichen Anforderungen ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere aus §§ 3, 14 BFSG und der Anlage 3 zum BFSG, unter Verweis auf die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV). Danach müssen Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein. Dies bedeutet:

  • Informationen zur Barrierefreiheit der Dienstleistung müssen bereitgestellt werden und Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen müssen barrierefrei sein.
  • Bei einer visuellen Bedienungsform, muss eine Bedienungsform eingerichtet werden, die die Nutzung bei fehlendem oder eingeschränktem Sehvermögen ermöglicht und keine Farbunterscheidung erfordert.
  • Bei einer auditiven Bedienungsform, muss eine Bedienungsform eingerichtet werden, die die Nutzung bei fehlendem oder eingeschränktem Hörvermögen ermöglicht.
  • Bei einer Bedienungsform durch stimmliche Eingabe, muss eine Bedienungsform eingerichtet werden, die keine stimmliche Eingabe erfordert.
  • Bei einer manuellen Bedienungsform, muss eine Bedienungsform eingerichtet werden, die keine feinmotorische Steuerung oder Bedienung erfordert und die Bedienelemente müssen sich in Reichweite der Nutzer befinden.
  • Bedienungsformen, die fotosensitive Anfälle auslösen, sind zu vermeiden.
  • Es muss eine Bedienungsform eingerichtet werden, die Funktionen umfasst, die die Nutzung bei kognitiven Einschränkungen erleichtern und vereinfachen.
  • Die Privatsphäre der Nutzer bei der Verwendung der Barrierefreiheitsfunktionen muss gewahrt bleiben.

D. Stand der Umsetzung der Anforderungen des BFSG

Die technischen Voraussetzungen, damit ein Angebot barrierefrei i.S.d. BFSG und der BFSGV ist, orientieren sich an den Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) Version 2.1. Wir haben unser digitales Angebot wie folgt gestaltet, damit unser Angebot zugänglich für alle Menschen ist:

Die Inhalte unserer Webseite können über verschiedene Bedienungsformen wahrgenommen werden, so stellen wir sicher, dass unsere Produkte und Dienstleistungen auch von Nutzern mit physischen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen wahrgenommen und verwendet werden können. Zu den von uns implementierten Bedienungsformen gehören:

  • Verwendung von Alternativtexten: Bilder sind mit Beschreibungen versehen, damit sie auch von Screenreadern für sehbehinderte Nutzer vorgelesen werden können.
  • Kontrastreiche Farbgebung: Bietet eine bessere Lesbarkeit für Menschen mit Seheinschränkungen.
  • Strukturierte Überschriften: Eine logische Gliederung der Inhalte durch Überschriften erleichtert das schnelle Erfassen von Informationen.
  • Einfache Navigation: Eine klare und verständliche Menüführung unterstützt Nutzer mit kognitiven Einschränkungen.

E. Barrieren melden und Feedbackmöglichkeit

Wenn Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf www.aengevelt.com aufgefallen sind, können Sie sich gerne bei uns melden. Wir bemühen uns, die gemeldeten Barrieren in Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Bitte teilen Sie uns mit, auf welche Seite und bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind. Sie können uns über folgende Wege Barrieren melden:

 

E-Mail: v.kartnig@aengevelt.com
Postanschrift: Kennedydamm 55, 40476 Düsseldorf
Ansprechpartner Volker Kartnig


F. Marktüberwachungsbehörde
Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wird derzeit noch eingerichtet. Anfragen können Sie derzeit an die Behörde unter den folgenden Kontaktdaten stellen:

 

MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-​Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Tel.: (0391) 567 6970
E-​Mail: MLBF(at)ms.sachsen-​anhalt.de.