ESG bleibt in der EU ein Immobilienthema.

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Ein Symbolbild für den ESG-Komplex in grün-blau gehalten, einer Stadt und viel Grün drumherum.

ESG bleibt in der EU trotz US-Backlash ein Immobilienthema.


DIP-Partner Aengevelt Immobilien verweist darauf, dass Bürogebäude in Europa nach wie vor ESG-Kriterien erfüllen müssen, auch wenn US-amerikanische Investoren das ESG-Thema auf politischen Druck hin aufgeben. Die Europäische Kommission hat erklärt, am Green Deal festzuhalten und auch die Lieferkettenrichtlinie, anders als vom Bundeskanzler gefordert, beizubehalten, so dass auch Zulieferer berichtspflichtiger Unternehmen, die selbst keine ESG-Reports abgeben müssen, gut beraten sind, ESG-Kriterien einzuhalten.


US-Präsident Donald Trump, die republikanischen Mehrheiten im US-Kongress und einige republikanisch geführte US-Bundesstaaten (namentlich Texas und Florida) haben den ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governmental) den Kampf erklärt. Große Investmentgesellschaften wie z.B. BlackRock und Vanguard sowie zahlreiche Aktiengesellschaften haben daraufhin ESG-Kriterien und -Aktivitäten aufgegeben. Der wirtschaftlich bedeutende Bundesstaat Texas hat am 4. Juni 2025 BlackRock für den Ausstieg aus ESG belohnt, indem er die Gesellschaft wieder aus der Liste der Unternehmen entfernte, die „Energieunternehmen boykottieren“. Die Zahl der Aktienfonds, die ESG-Kriterien auf politischen Druck wieder löschen, überschreitet die Zahl der Fonds, die diese Kriterien neu aufnehmen, und zwar inzwischen um mehr als das Zehnfache (62 zu 6). Angesichts dieser Entwicklungen ist das ESG-Thema zumindest in den USA bereits für tot erklärt worden.

Der Bundeskanzler hatte verlangt, das deutsche Lieferkettengesetz aufzuheben und die Europäische Kommission dazu aufgefordert, ihrerseits die Lieferkettenrichtlinie zurückzuziehen. Die Europäische Kommission hat indessen erklärt, an der Lieferkettenrichtlinie Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) festzuhalten und Finanzminister Klingbeil will diese “bürokratiearm“ in deutsches Recht umsetzen, so wie es auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Kommissionspräsidentin von der Leyen hat keinen Zweifel daran gelassen, am Green Deal, der Klimaneutralität bis 2050 vorsieht, festzuhalten und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) weiterhin als zentrales Instrument zu nutzen. Auch im Europäischen Parlament ist keine Mehrheit zur Abschaffung der Green Deal-Richtlinien erkennbar.

Über die Berichtspflichten achten insbesondere Investoren und Banken darauf, dass ihre Kunden ESG-Kriterien umsetzen, so auch bei den Gebäuden, die sie nutzen. Über die Lieferkettenrichtlinie wird die Einhaltung der ESG-Kriterien auch Zulieferern auferlegt, die selbst nicht berichtspflichtig sind, auch wenn es zu partiellen Erleichterungen kommen sollte, wenn das deutsche Lieferkettengesetz spätestens im Jahr 2027 durch eine neue Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie ersetzt werden sollte.

Die europäische Green Deal-Politik führt dazu, dass der US-amerikanische ESG-Backlash keine Auswirkungen auf die Zwänge zur Nutzung ESG-konformer Bürogebäude in Deutschland haben wird. Deutsche Büronutzer werden auch in Zukunft ESG-konforme Bürogebäude benötigen, wenn sie in irgendeiner Form – direkt oder indirekt – von der europäischen Green Deal-Regulierung betroffen sind. Wenn Bürogebäude genutzt werden, die ESG-Kriterien, die sich tendenziell verschärfen, nicht erfüllen, ist damit zu rechnen, dass sich Finanzierungskonditionen verschlechtern, Finanzierungen möglicherweise verweigert oder nur in niedrigerer Quote erreichbar werden und dass Investoren und Nutzerinteressenten abspringen, um nicht ihre eigenen ESG-Reports in Gefahr zu bringen. Global aktive Investmentgesellschaften und Banken werden zwar den Spagat zwischen sich widersprechenden US-amerikanischen und europäischen Anforderungen bewältigen müssen, das entlastet sie jedoch nicht von der Pflicht, hierzulande ESG-Kriterien zu erfüllen.

Porträtfoto von Dr. Wulff Aengevelt, geschäftsführender Gesellschafter Aengevelt Immobilien

Dr. Wulff Aengevelt, geschäftsführender Gesellschafter von Aengevelt Immobilien: „Die global wachsende Nachfrage nach ESG-konformen Büroimmobilien wird nicht durch die Abschaffung der ESG-Kriterien in den USA gebrochen. Anbieter und Nutzer von Bürogebäuden sind deshalb nach wie vor gut beraten, auf die Einhaltung der ESG-Kriterien zu achten. Ältere Bürogebäude, die diese Kriterien nicht erfüllen und auch nicht sinnvoll nachgerüstet werden können, laufen Gefahr, zu `stranded assets‘ zu werden und unter Leerstands-, Umnutzungs- oder Abrissdruck zu geraten.“

Thomas Glodek

Leiter Öffentlichkeitsarbeit