Aengevelt widerspricht Bundeswirtschaftsminister zu Wärmepumpen.

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Aengevelt widerspricht Bundeswirtschaftsminister zu Wärmepumpen.

12.05.2023
Fragwürdige Berechnungen und Prognosen.

Aengevelt hält die Prognose des Bundeswirtschaftsministers, nach 18 Jahren beginne sich der Einbau einer Wärmepumpenheizung in einem Einfamilienhaus zu rechnen, für unseriös. Selbst wenn sie stimmen würde, ist die Hürde für die Umstellung der Gebäudeheizung nach Einschätzung von Aengevelt Research für die meisten Eigentümer z.B. von Altbauten zu hoch. In den meisten Fällen sind zudem die 18 Jahre Amortisationszeit unrealistisch. Und in Mehrfamilienhäusern, die den größeren Teil des Wohnungsbestands beherbergen, ist die Situation noch problematischer.

In der Begründung zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes heißt es, die Investitionskosten für eine Wärmepumpe betrügen bei einem sanierten Einfamilienhaus 34.540 Euro, während nach 18 Jahren durch die Wärmepumpe Einsparungen gegenüber konventionellen Brennstoffen in Höhe von 40.446 Euro erzielt werden könnten. Würden die Preise für Wärmepumpen in den nächsten Jahren sinken, würde sich die Wirtschaftlichkeit sogar noch verbessern. Aengevelt hält solche Prognosen jedoch für grundsätzlich fragwürdig.

„Je größer der Prognosezeitraum, desto höher ist die Irrtumswahrscheinlichkeit. Vor diesem Hintergrund und nach der Achterbahnfahrt der Öl-, Gas- und Strompreise allein in den letzten zwölf Monaten kann man doch nicht ernsthaft eine Energiepreisprognose für die nächsten 18 Jahre abgegeben“, sagt Dr. Wulff Aengevelt, geschäftsführender Gesellschafter von Aengevelt Immobilien. „Und nachdem die Handwerkerpreise explodiert sind, der Fachkräftemangel um sich greift und Lieferschwierigkeiten von Bauteilen aus Ostasien die Regel geworden sind, ist es geradezu unlauter, auf Preissenkungen zu spekulieren. Keine Bank, kein Wirtschaftsprüfer würde einen Wirtschaftsplan als Bewertungsgrundlage akzeptieren, der auf Preissenkungen hofft.“

Deutlich zu gering kalkulierte Investitionskosten.
Zudem sind die Investitionskosten viel zu niedrig kalkuliert. Wärmepumpen arbeiten nur bei Vorlauftemperaturen bis zu maximal 50 Grad Celsius wirtschaftlich. Unsanierte Ein- und Mehrfamilienhäuser mit traditionellen Rippenheizkörpern benötigen jedoch Vorlauftemperaturen von 60 bis 70 Grad. Das bedeutet, dass zusätzlich zu den Investitionskosten einer Wärmepumpe oftmals noch Heizkörper ausgetauscht werden müssten, am besten gegen eine Fußbodenheizung. Mindestens aber müssen Heizkörper mit größeren Flächen eingebaut werden, für die es in Bestandsgebäuden meist gar keinen Platz gibt oder die die Nutzbarkeit von Räumen erheblich einschränken würden. In einem Einfamilienhaus mit 120 m² Wohnfläche sind für das Einfräsen und Anschließen einer Fußbodenheizung einschließlich Erneuerung der Bodenbeläge rasch zusätzliche Kosten in einer Höhe von 20.000 Euro erreicht, was die Wirtschaftlichkeitsprognose des Ministeriums bereits zum Einsturz bringt. Unsanierte Einfamilienhäuser benötigen für den Wärmepumpenbetrieb auch noch zusätzliche Dämmung (Fenster, Außenwände, Kellerdecken, Dachböden), die die Gesamtkosten über die 100.000-Euro-Marke schießen lassen. Zusätzlich sollten außerdem noch die Investitionskosten für eine eigene Photovoltaik-Anlage berücksichtigt werden, um den Strom, den die Wärmepumpe – gerade in der kälteren Jahreszeit - benötigt, selbst zu erzeugen.

In Bestands-Mehrfamilienhäusern, die das Ministerium komplett ignoriert, ist die Situation meist noch komplizierter. Weil Wärmepumpen keine ausreichende Vorlauftemperatur erzeugen, um Legionellenbefall auszuschließen, ist ein Nachheizungssystem des Warmwasserspeichers auf 60 Grad Celsius erforderlich. Auch ist das Verhältnis von Dachfläche zum Gebäudevolumen ungünstiger, so dass der Photovoltaik-Anteil geringer ist. Bei vermieteten Objekten sind die Investitionskosten, insbesondere der Einbau von Fußbodenheizungen, unwirtschaftlich, weil in erster Linie die Mieter von sinkenden Heizkosten profitieren, während der Vermieter die Investitionskosten zu tragen hat und nur noch höchstens 8 Prozent der Modernisierungskosten auf die Miete umgelegt werden können.

Das Investitionsrisiko beim Fördermittelgeber ansiedeln.
Aengevelt Research hält den politischen Ansatz, die Investitionskosten für die Gebäudemodernisierung den einzelnen Eigentümern aufzubürden, angesichts der hohen Investitionskosten, der unkalkulierbaren Preisentwicklung und der Altersstruktur der Hauseigentümer für einen ungeeigneten Weg. Die Forscher verweisen darauf, dass es andere Ansätze gebe, die für den Klimaschutz unabdingbare Modernisierung der Gebäudeheizungen voranzubringen. Beispielsweise könnten für die Umstellung auf Wärmepumpen großzügige besicherungsfreie Darlehen der öffentlichen Hand gewährt werden, deren Annuitäten aus den tatsächlichen Brennstoffkosteneinsparungen finanziert werden. Damit läge das Investitionsrisiko bei dem Fördermittelgeber.
Eine weitere Möglichkeit wäre das Energiecontracting, bei dem die Heizungsanlage durch einen externen Contractor gestellt wird, der dann dem Hauseigentümer die Kosten für die Wärmelieferung in Rechnung stellt. Voraussetzung für ein solches Modell wären Contractinganbieter, die seriös und vertrauenswürdig sind und mit nachhaltig transparenten Kostenmodellen arbeiten. Auch Genossenschaftslösungen auf örtlicher Ebene sind denkbar.

Dr. Wulff Aengevelt: „Der Bundeswirtschaftsminister macht es sich einfach, wenn er meint, dass die privaten Hauseigentümer die Lasten des Klimaschutzes tragen müssten, weil er die soziale und wirtschaftliche Situation der Eigentümer nicht berücksichtigt. Fragwürdige Berechnungen vorzulegen, die den Charakter von Werbeversprechen haben, trägt nicht dazu bei, Vertrauen in die Politik der Bundesregierung zu schaffen.“

Thomas Glodek

Leiter Öffentlichkeitsarbeit