Im Erdgeschoss des 4-geschossigen Wohn- und Geschäftsgebäudes Lüneburger Straße 25, 26 ist eine großzügige Geschäftszone angeordnet. Hier befinden sich derzeit insgesamt 6 Ladenlokale, wovon 2 Einheiten vermietet sind. Die Aufteilung der übrigen Fläche kann flexibel gestaltet werden. Jede Ladeneinheit verfügt über eine werbewirksame Schaufensterfläche. Eine Einheit wurde als Sanitätshaus genutzt, die noch bestehende Einrichtung kann mit übernommen werden. Der Zugang erfolgt direkt von der Lüneburger Straße aus. Für die Anlieferung von Waren stehen auf der rückwärtigen Gebäudeseite gesonderte Eingänge zu den Nebenflächen der Ladenlokale zur Verfügung.
Die Lüneburger Straße ist mit der anschließenden Lübecker Straße eine der Hauptausfallstraßen und verbindet die Stadtteile Neue Neustadt und Alte Neustadt mit der Magdeburger Innenstadt. Die Alte Neustadt gehört aufgrund der guten sozialen Infrastruktur und der zentralen Lage im Stadtgebiet zu den beliebtesten Wohnlagen von Magdeburg. Die Verkehrsanbindung des Standortes ist ausgezeichnet. Eine Straßenbahnhaltestelle ist auf der Lüneburger Straße in unmittelbarer Erreichbarkeit gelegen. Die nächste Auffahrt zur Stadtautobahn, dem Magdeburger Ring, ist ca. 5 Minuten entfernt.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.