Energieverbrauchsausweis
60,5 kWh/(m²*a)
Fernwärme
Die Neustadtpassage, erbaut 1996, ist ein 4-etagiges Gebäude. Neben den Einzelhandelsflächen im Erdgeschoss verfügt das Einkaufszentrum über Wohnungen, Arztpraxen und Büros in den Obergeschossen. Zur Vermietung steht eine Gewerbefläche im Obergeschoss. Es besteht die Möglichkeit einer flexiblen Gestaltung und Aufteilung der Mietfläche. In Anlehnung an die Ärzteschaft im Haus sind Mieter aus dem medizinischen Bereich angesprochen, wie weitere Fachärzte, ambulante und stationäre Pflegedienste und Physiotherapien. Parkmöglichkeiten bestehen auf dem objekteigenen Parkplatz hinter dem Gebäude sowie auf dem Parkdeck des benachbarten Neustadtkaufhauses.
Die Neustadtpassage befindet sich auf der Lübecker Straße nördlich der Magdeburger City. Die Lübecker Straße ist eine der bedeutendsten Einkaufs- und Geschäftsstraßen von Magdeburg, auf der sich eine Vielzahl von Einkaufsmöglichkeiten befinden. Ebenso hat sich ein umfangreiches Dienstleistungsangebot mit Ärzten, Banken und Gastronomiebetrieben etabliert.Die Liegenschaft ist verkehrlich gut angebunden. Auf der Lübecker Straße verlaufen mehrere Straßenbahnlinien, die sehr gut fußläufig erreichbar sind. Die nächste Auffahrt zum Magdeburger Ring befindet sich in unmittelbarer Nähe.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.