Energiebedarfsausweis
425 kWh/(m²*a)
Gas
Das 4-geschossige Gebäudeensemble setzt sich aus 6 Einzelgebäuden zusammen, von denen 5 Gebäudeteile in Form einer Kammbebauung parallel zueinander angeordnet sind. Die Erschließung der Gebäude erfolgt über repräsentativ gestaltete Eingänge in den verglasten Verbindungsbauten. Insgesamt verfügen alle Gebäude über eine Mietfläche von ca. 8.750 m². Im Erdgeschoss von Haus 1 und 2 befinden sich eine Kantine und der flexibel aufteilbare Konferenzraum. Der überwiegende Anteil der Büroflächen ist mit einem flexiblen Trennwandsystem ausgestattet, so dass auch hier eine flexible Nutzung möglich ist. Pkw-Stellplätze stehen in der Tiefgarage und auf dem angrenzenden Parkplatz zur Verfügung.
Die Landeshauptstadt Magdeburg ist mit ihrer Lage an der Elbe ein zentraler Verkehrsknotenpunkt zu Wasser, zur Schiene und auf der Strasse. Im Norden von Magdeburg verläuft die Bundesautobahn A2 und kreuzt westlich die A14. In Nord-Süd-Richtung wird Magdeburg von der Stadtautobahn Magdeburger Ring durchquert. Zudem führt die Bundesstraße B1 durch die Stadt.Das Bürohausensemble "An der Steinkuhle" befindet sich nordwestlich des Magdeburger Stadtzentrums. In direkter Nachbarschaft befindet sich das Baudezernat und Gebäude des Berufsschulzentrums. Die Verkehrsanbindung des Standortes ist mit Busverbindungen des öffentlichen Personennahverkehrs auf der nahe gelegenen "Albert-Vater-Straße" sowie über die wenige Autominuten entfernten Auffahrten zur Stadtautobahn "Magdeburger Ring" gegeben.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.