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Aengevelt Immobilien GmbH & Co. KG
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Büroflächen in verkehrsgünstiger Lage

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Regelgeschoss Mörfelder Landstraße 6-8
Regelgeschoss Mörfelder Landstraße 6-8
Regelgeschoss Mörfelder Landstraße 6-8
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Regelgeschoss Mörfelder Landstraße 6-8

Objektdetails

Objektnummer:
39937
Objektart:
Büro
Standort:
Frankfurt am Main
Stadtteil:
Sachsenhausen
Baujahr:
1972
Bürofläche:
3.186,00 m²
Objektzustand:
gepflegt
Bezug:
kurzfristig möglich
Mietpreis:
13,00 €/m²
Provision:
nein
Barrierefrei:
ja
Personenaufzug:
ja
Art der Verkabelung:
KAT7
Nebenkosten:
3,00 €/m²

Energieausweis

Energieausweistyp:

Energieverbrauchsausweis

Befeuerungsart:

Öl

Beschreibung

Bei diesem Büroobjekt handelt es sich um ein funktionals Büro- und Geschäftshaus, welches 1972 errichtet wurde. Das Gebäude verfügt über 8 Obergeschosse und Ladeneinheiten im Erdgeschoss. Die Fassade besteht aus vorgeblendeten Alu- und Glasplatten. Der Eingangsbereich mit zwei Aufzügen ist in Marmor gehalten.

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Lage

Das Büro- und Geschäftshaus befindet sich im lebendigen Frankfurter Stadtteil Sachsenhausen. Hier finden sich alle Einkaufsmöglichkeiten, bedeutende Museen und gute Restaurants. In unmittelbarer Nachbarschaft haben sich viele Beratungsgesellschaften, Anwaltskanzleien, Werbeagenturen, Verlage, Banken und Versicherungen angesiedelt. Sachsenhausen ist aber auch eine beliebte und exklusive Wohnlage.

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Grundriss

Grundriss Regelgeschoss Grundriss Regelgeschoss

Karte



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Kontakt

Michael Scherer
Name:
Michael Scherer
Adresse:
Große Gaullusstraße 9
60311 Düsseldorf
Tel:
0211 8391-0
E-Mail:
duesseldorf@aengevelt.com
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Provisionsbedingungen

An- und Verkauf:

a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes

Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):

f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.

Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.

Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.

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