Energiebedarfsausweis
148,6 kWh/(m²*a)
Erdgas schwer
Das hier präsentierte Einfamilienhaus wurde im Jahre 1958 in massiver individueller Bauweise errichtet. In den Jahren 1968 und 1972 wurde das Haus durch Anbau und Ausbau des Dachgeschosses erweitert und optimiert.Im Jahre 1995 wurde das Haus vollständig entkernt sowie hochwertig saniert / modernisiert und befindet sich in sehr gutem Pflegezustand.Die Bäder im Dachgeschoss wurden im Jahre 2015 und die Dachterrasse 2019 hochwertig erneuert.Der repräsentative, zur Terrasse und zum Garten exponierte ca. 65 m² große Wohnbereich ist geschickt in Bibliothek, Wohnraum mit offenem Kamin und Esszimmer gegliedert.Großzügige, teilweise bodentiefe Fensteranlagen betonen die Transparenz der Räumlichkeiten und machen den Blick in den Garten zum Genuss.Große Diele, angrenzende Garderobe mit Gäste-WC, 2 separate Arbeits-/Gästezimmer, Flur sowie große Küche mit zusätzlichem Ausgang separat zur Garage und zum Garten bilden das weitere Flächenangebot im Erdgeschoss.Im Dachgeschoss stehen Ihnen ein separater Elternbereich mit Schlafraum, Ankleide und angrenzendem Bad sowie 3 weitere Schlaf-/Kinderzimmer und 2 separate Duschen/WC’s zur Verfügung. Eine Dachterrasse sowie ein Balkon ergänzen das Flächenangebot im Dachgeschoss.Der Spitzboden* wurde mit einem Studio und separatem Bad/WC (ohne Baugenehmigung) ausgebaut.Im Kellergeschoss finden Sie neben üblichem Wirtschafts-, Keller- und Technikraum einen zusätzlichen Hobbyraum. Separate Kelleraußentreppe ermöglicht den Zugang zum Garten.
Standort: Meerbusch – beliebte Wohnlage vis á vis der Landeshauptstadt Düsseldorf. Lage: Meerbusch-Osterath zählt zu den bekannten und begehrten Wohngebieten für Einfamilienhausbebauung im Einzugsgebiet der Landeshauptstadt:Hier genießen Sie die Vorzüge einer attraktiven Wohnlage mit hohem Wohn- und Freizeitwert. In wenigen Minuten erreichen Sie das Zentrum von Osterath mit Dienstleistungs- und Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf.Die moderne, leistungsfähige Infrastruktur wird durch das reichhaltige Angebot verschiedener Kindergärten, Schulsysteme sowie Sport und Freizeiteinrichtungen (Tennis-, Reitverein, Sportcentrum Kaarster See etc.) und Meerbuscher Wald abgerundet.Neben der bevorzugten Lage sind die exzellenten Verkehrsanbindungen des Standortes hervorzuheben. Dies gilt sowohl aus regionaler als auch überregionaler Sicht:Die Nachbarstädte Neuss, Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach sind schnell in ca. 10 bis 20 Minuten mit dem Pkw zu erreichen.Überregional ist der Standort über die A 57, A 44 und A 52 sehr gut angebunden.Über die A 44 mit der leistungsfähigen Rheinquerung sind das rechtsrheinische Autobahnnetz sowie "Flughafen Düsseldorf International", Messe, Düsseldorfer City sowie "Flughafen Düsseldorf Express Mönchengladbach" bequem erreichbar.ÖPNV über Schnellbahnanschluss und Busverbindung
inkl. 19% MwSt.
Vorbemerkung
Der Erfüllung unserer Makleraufträge widmen wir uns mit größter Sorgfalt und in Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff BGB, der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Usancen und unter Einhaltung des auf den Vorgaben der „Initiative Corporate Governance der Deutschen Immobilienwirtschaft e.V.“ („ICG“) beruhenden Wertemanagementsystems unseres Unternehmens sowie der Standesregeln unseres Berufsstandes, zu denen wir uns als Mitglied des „IVD“ („Immobilienverband Deutschland“) verpflichtet haben. Im rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern legen wir zusätzlich die hier abgedruckten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ („AGB“) zugrunde. Sie geben die wichtigsten Regeln für den Maklerauftrag wieder.
§ 1 Vertraulichkeit
Unsere Angebote und Informationen sind streng vertraulich und nur für den von uns angesprochenen Empfänger und unseren Auftraggeber bestimmt. Zur Weitergabe an Dritte sind diese nur mit unserer schriftlichen Zustimmung befugt. Im Falle unbefugter Weitergabe haben wir - unbeschadet eines weiteren Schadenersatzanspruchs – Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Provision.
§ 2 Vorkenntnis
Sollte unser Angebot bereits bekannt sein, so ist uns hiervon innerhalb 8 Tagen nach Zugang Kenntnis zu geben und die Quelle zu belegen.
§ 3 Höhe der Maklerprovision
An Maklerprovision sind, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart, an uns zu zahlen:
An- und Verkauf:
soweit es sich nicht um die Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen oder Einfamilienhäuser handelt, bei denen der Käufer Verbraucher ist; in diesem Fall gelten die Regelungen in nachfolgendem lit. b)
bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal): vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
bei Projekt-, Werk-/Werklieferungs- oder Generalunternehmer-/Generalübernehmerverträgen o. ä.: von Auftraggeber und Auftragnehmer je 3 % sämtlicher vom Auftraggeber des Projekt-, Werk-/Werklieferungs- oder Generalunternehmer-/ Generalübernehmervertrags geschuldeten Vergütung. Berechnungsgrundlage wie bei a.
bei Erbbaurechten: je 3 % von Erbbaunehmer und Erbbaugeber, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter/Pächter/Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. g. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnung der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Alle genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.
§ 4 Entstehen des Provisionsanspruchs, Fälligkeit
„Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald der Hauptvertrag durch unsere Vermittlung und/oder aufgrund unseres Nachweises zustande gekommen ist.“ Die Provision ist fällig und zahlbar 8 Tage nach Rechnungserteilung. Wird die Rechnung erstellt, bevor der Provisionsanspruch entstanden ist, wird die Provision erst mit dem Entstehen des Provisionsanspruchs fällig und zahlbar. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Hauptvertrages zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.
§ 5 Informationspflichten des Auftraggebers
Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss; der/die Auftraggeber ist/sind verpflichtet, uns rechtzeitig über Ort und Zeit zu informieren. Der/die Auftraggeber ist/sind verpflichtet, uns unverzüglich über den erfolgten Abschluß eines Hauptvertrages zu informieren und uns unverzüglich eine Vertragsabschrift nebst aller sich darauf beziehenden Nebenabreden zu übersenden. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
§ 6 Haftung, Schadenersatz
Unsere Angebote und Informationen erfolgen gemäß den uns von Dritten erteilten Auskünften. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, prüfen wir diese nicht und übernehmen keinerlei Haftung. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen. Das gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Verstößt der Auftraggeber gegen seine vertraglichen Pflichten, haben wir Anspruch auf Ersatz dadurch entstandener Auslagen, Kosten und Zeitaufwendungen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadens- und Aufwendungsersatz beträgt 3 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs.
§ 7 Doppeltätigkeit
§ 8 Streitbeilegungsverfahren
Die Europäische Kommission stellt Verbrauchern eine Plattform zur OnlineStreitbeilegung ("OS-Plattform") bereit. Sie können diese Plattform unter http:// ec.europa. eu/consumers/odr/ abrufen. Die Teilnahme an außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren in Verbraucherangelegenheiten ist freiwillig. Aengevelt Immobilien GmbH & Co. KG nimmt zurzeit an Streitbeilegungsverfahren in Verbraucherangelegenheiten nicht teil.
§ 9 Schlußbestimmungen
Für den Maklervertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Aufhebung, Änderung oder Ergänzung dieser AGB, des Maklervertrages oder des Schriftformerfordernisses sind schriftlich zu erklären. Kündigungen des Maklervertrages sind schriftlich zu erklären. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Düsseldorf. Sollten Teile unserer AGB oder des Maklervertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Klausel oder eine Regelungslücke sind durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Wunsche der Parteien möglichst nahe kommt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Auftraggebers gelten nur dann, wenn Aengevelt sie ausdrücklich schriftlich anerkennt. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn Aengevelt ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Stand: 23. Dezember 2020