Energieverbrauchsausweis
204,8 kWh/(m²*a)
Erdgas leicht
Das hier präsentierte Stadthaus wurde im Jahre 1996 in massiver, eingeschossiger Bauweise mit ausgebautem Dachgeschoss und Vollunterkellerung (2 Kellergeschosse aufgrund Hanglage, "weiße Wanne") errichtet.Das Stadthaus teilt sich wie folgt auf: Erdgeschoss:Der repräsentative, ca. 66 m² große, L-förmige, offene Wohnbereich ist praktisch gegliedert in Wohnraum, Essraum und Küche. Vom Wohnbereich haben Sie Zugang zur optimal nach Süden orientierten großzügigen Terrasse und zum Garten.Bodentiefe Fensteranlagen zur Gartenseite betonen die Transparenz der Räumlichkeiten. Eine großzügige Eingangsdiele mit angrenzender Garderobe und ein Gäste-WC mit Dusche runden das Flächenangebot ab.Dachgeschoss:Großzügiges Schlafzimmer mit angrenzendem Bad/WC mit Sauna, großzügiges Kinderzimmer mit Innentreppe zum Spitzboden, separates großes Bad/WC, Flur. Vom Schlaf- und Kinderzimmer haben Sie direkten Zugang zur ca. 10,6 m² großen Südterrasse.Spitzboden:Heizungsraum sowie große Abstellfläche Kellergeschosse:Der zweigeschossige, sehr geräumige Keller mit ca. 430 m² Nutzfläche ist mit dem Erdgeschoss durch eine Innentreppe und einen Lift in der Garage (hydraulische Hebebühne) ideal miteinander verbunden. Die Kellerflächen bieten Ihnen unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten. Im Kellergeschoss 1 befinden sich 2 separate Räume (derzeit als Büro genutzt), Technikraum, ca. 72 m² großer Hobbyraum sowie ca. 43 m² große Garage. Alle Räume haben Tageslicht durch zusätzlich eingebaute Oberlichter.Im Kellergeschoss 2 finden Sie Werkstattraum, Kellerraum sowie einen ca. 160 m² großen offenen Garagen- und Kellerbereich.
Der im Süden Düsseldorfs gelegene Stadtteil Urdenbach grenzt im Norden an den Stadtteil Benrath sowie den Schlosspark, im Osten an den Stadtteil Garath, im Westen liegt der Rhein, im Süden das Altrheinbett mit der anschließenden Auenlandschaft.Der nahe gelegene Rhein, der herrliche Benrather Schlosspark mit dem Schlossensemble sowie der "Grüngürtel" des nahe gelegenen Naturschutzgebietes "Urdenbacher Kämpe" prägen das Ambiente des Quartiers und charakterisieren den hohen Wohn- und Freizeitwert dieser Lage Über die Rheinfähre Zons-Urdenbach erreichen Sie die Orte Zons und Dormagen mit diversen Ausflugszielen.In Urdenbach sowie dem benachbarten Stadtteil Benrath finden Sie alle Einkaufsmöglichkeiten, Freizeiteinrichtungen und Schulen für alle Bildungsstufen.Beachten Sie bitte auch die günstige Verkehrslage: leistungsfähige Verkehrsanbindungen in die City sowie überregional mit dem Autobahnanschluss an die A59 Richtung Leverkusen / Köln / Frankfurt / Oberhausen und das Autobahndreieck Düsseldorf-Eller mit Anbindung an die A46 Düsseldorf / Wuppertal. Ferner bestehen optimale S-Bahn-Verbindungen nach Düsseldorf, Köln etc.
inkl. 19 % MwSt.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.