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Aengevelt Immobilien GmbH & Co. KG
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360°C Rundgang - große Flächen für große Ideen

Objektansicht
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Objekt
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Einfahrt Tiefgarage
Einfahrt Tiefgarage
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Eingang
Eingang
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Mietfläche
Mietfläche
Mietfläche
Rückansicht
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EG
EG
EG
Zum 360° Rundgang
Objektansicht
Objekt
Einfahrt Tiefgarage
Eingang
Mietfläche
Rückansicht
EG

Objektdetails

Objektnummer:
824986
Objektart:
Büro- u. Geschäftsgebäude
Standort:
Dresden
Stadtteil:
Striesen
Baujahr:
1994
Bürofläche:
1.768,00 m²
Objektzustand:
gepflegt
Bezug:
nach Vereinbarung
Mietpreis:
5,00 €/m²
Provision:
nein
Barrierefrei:
ja
Personenaufzug:
ja
Nebenkosten:
3,20 €/m²

Energieausweis

Energieausweistyp:

Energiebedarfsausweis

Befeuerungsart:

Fernwärme

Beschreibung

Bei dem Geschäftshaus handelt es sich zum einen um 2 dreigeschossige Blockrandbereiche entlang der Glashütter Straße Ecke Kipsdorfer Straße. Das Striesen - Center ist im Jahre 1994 erbaut. Die Klinkerfassade, welche sich in der ehemaligen Mall wiederspiegelt, schafft einen modernen und zugleich "industriellen" Charme. Die Fläche kann nach Mieterwunsch gestaltet und umgebaut werden.

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Lage

Das Gebäude befindet sich im Stadtteil Striesen. Mit etwa 7% aller Bewohner Dresdens, ist dieser der bevölkerungsreichste Stadtteil. Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs erreichen Sie fußläufig in nur wenigen Minuten. Der Hauptbahnhof sowie die Autobahn A17 erreichen sie in ca. 15 Minuten. Der Flughafen liegt ca.25 Minuten entfernt.

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360°-Rundgang

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Kontakt

Kathrin Domine
Name:
Kathrin Domine
Adresse:
Altmarkt 10c
01067 Dresden
Tel:
0211 8391-0
E-Mail:
duesseldorf@aengevelt.com
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Provisionsbedingungen

An- und Verkauf:

a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes

Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):

f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.

Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.

Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.

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