Energieverbrauchsausweis
Öl
Das Eckgebäude an der Schmidtstraße und der Brüderstraße mit Blick auf die Nicolaikirche verfügt über morderne Büroeinheiten in den Obergeschossen und Einzelhandels- bzw. Dienstleistungsflächen im Erdgeschoss. Der Zugang zum zentralen Treppenhaus mit Aufzug und Erschließung der Büroflächen erfolgt über die Schmidtstraße. Alle Büros verfügen über eine schnelle Datennetz-Verkabelung mit bis zu 128Mbit/s und separate Wasseranschlüsse. Die verfügbaren Einheiten können noch individualisiert werden und zeichnen sich durch einen modernen Ausbau und hohe Sicherheitsausstattung mit optionaler Einbruchmelde- und Telefonanlage aus.
Die Schmidtstraße verläuft parallel zur Lübecker Straße und schließt über die Brüderstraße direkt an den Nicolaiplatz an. Die Lübecker Straße ist eine der Hauptausfallstraßen und verbindet den Stadtteil Neue Neustadt mit der Magdeburger Innenstadt. Die Neue Neustadt gehört aufgrund der sehr guten sozialen Infrastruktur und der zentralen Lage im Stadtgebiet zu den beliebtesten Wohnlagen von Magdeburg. Eine Straßenbahnhaltestelle auf der Lübecker Straße ist nur ca. 100 m entfernt. Die nächste Auffahrt zur Stadtautobahn erreicht man mit dem Auto in ca. 5 Minuten.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.