Energieverbrauchsausweis
Erdgas leicht
Das "Take-Off" ist ein wichtiger Bestandteil eines ehemals industriell genutzten Areals, das sukzessiv zu einem modernen Dienstleistungszentrum ausgebaut wurde. Der markante sechsgeschossige Baukörper gliedert sich in zwei Gebäudeteile. Er wurde 2017/2018 grundlegend und hochwertig saniert. Die Grundrisse wurden den heutigen Anforderungen angepasst, so dass sie nun ein sehr hohes Maß an Flexibilität bieten. Pro Etage stehen Ihnen ca. 1.340 m² vollklimatisierte Fläche zur Verfügung. Vor dem Objekt befinden sich ausreichend Pkw-Stellplätze.
Das Bürohaus liegt im Norden von Düsseldorf im Stadtteil Lichtenbroich und zeichnet sich durch die sehr gute Verkehrsanbindung aus. Es befindet sich vis à vis der neue ICE Bahnhof "Düsseldorf Flughafen" mit direktem Anschluss an die Autobahnen A 44 und A 52 und schnellen Verbindungen in die Wirtschaftszentren an Rhein-Ruhr und Rhein-Main sowie an das linksrheinische Autobahnnetz. Sie verfügen hier über einen guten ÖPNV-Anschluss. Eine Bushaltestelle befindet sich in fußläufiger Nähe. Weiterhin bestehen kurze Fahrzeiten in Richtung Innenstadt, Hauptbahnhof, Flughafen und Messe (ca. 15 min). Des Weiteren plant die Stadt den ÖPNV weiter auszubauen.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.