Energieverbrauchsausweis
Gas
Das Gebäude wurde 1908 erbaut und diente noch bis in die späten 80er Jahre als Bettfedernfabrik. Anfang der 90er komplett entkernt stellt es sich mit 4 Aufzügen, zum Teil Doppelböden und Klimatisierung als modernes und funktionales Bürogebäude dar. Die Bürofläche im 4. OG, Bauteil B2 befindet sich im Hauseingang Nr. 289 und ist derzeit mit mehreren Büroräumen gestaltet. Eine Großraumgestaltung ist möglich. Die Fläche im EG von Bauteil C befindet sich in einem fast neuwertigen Zustand. Beide Flächen sind vollklimatisiert.
Die Liegenschaft befindet sich im Osten Frankfurts auf der Hanauer Landstraße, die auch die "Kreativmeile" der Stadt genannt wird. Zahlreiche Werbeagenturen, Möbelgeschäfte, Telekommunikationsunternehmen sowie Autohäuser haben die Vorzüge des Standortes für sich entdeckt. Der Anschluss an die öffentlichen Verkehrsmittel ist durch die unmittelbar gelegene Straßenbahnhaltestelle der Linie 11 sowie mehrere Bushaltestellen bestens gewährleistet. Die Autobahnen "A661" sowie "A3" erreicht man in wenigen Fahrminuten. Der Frankfurter Rhein-Main-Flughafen ist nur wenige Kilometer entfernt und ebenfalls bestens erreichbar.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.