Energiebedarfsausweis
103 kWh/(m²*a)
Fernwärme
Auf dem ehemaligen Werksgelände des Dampflokomotivenherstellers Borsig entstand 2000 der Wirtschafts- und Dienstleistungsstandort "Am Borsigturm" mit repräsentativen Büroflächen und Technologiezentrum. Das Gebäudeensemble fügt sich mit seiner Backsteinfassade in die umgebende Bebauung des Areals sehr gut ein. Die Gewerbeeinheiten bieten einen modernen Bürostandard und können individuell und flexibel nach Mieterwunsch gestaltet werden. Die hellen Innenhöfe sind einladend begrünt, die oberen Etagen verfügen über gemeinschaftlich genutzte Terrassen.
Die zur Vermietung stehenden Büroflächen befinden sich auf dem Büropark "Am Borsigturm" dieser liegt im Berliner Stadtteil Tegel. Direkt vor dem Gelände befinden sich die U-Bahn-Station "Borsigwerke" (U6) und verschiedene Buslinien. Die nahegelegene Stadtautobahn mit Anschluss an den Berliner Ring verbindet den Büropark mit der Berliner City und dem Umland. Bis zum Flughafen Schönefeld sind es ca. 40 Minuten. In direkter Nachbarschaft gelegen befindet sich das gleichnamige Tagungshotel Borsigturm sowie das Shopping-Center "Hallen am Borsigturm". Hier finden Sie eine Vielzahl an Läden, um schnell und ohne große Umwege, Dinge des täglichen Bedarfs einzukaufen.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.