Das repräsentative Büro- und Geschäftshaus, welches 1897 erbaut wurde, besitzt durch seinen über fünf Etagen reichenden Runderker einen straßenbildprägenden Charakter. Es besteht aus vier Etagen und einem Mansardendach. Alle Etagen sind zu gewerblichen Zwecken vermietet. Die hier zur Vermietung stehenden Büroeinheiten befinden sich in der 2. und 5.Etage. Die Ausstattung der Büroräume wird den Anforderungen an eine moderne Büronutzung gerecht. Eine Büroeinheit in der 5.Etage z.B. besteht aus vier bis sechs Räumen sowie zwei großzügigen Archiv- und Lagerräumen, zwei Sanitärbereichen und einer Teeküche.
Das Büro- und Geschäftshaus befindet sich im südlichen Altstadtzentrum von Magdeburg unweit des Verkehrsknotenpunktes Hasselbachplatz, dem Schnittpunkt der beiden bedeutendsten Geschäftsstraßen Breiter Weg und Otto-von-Guericke-Straße. Der Standort zeichnet sich durch eine optimale Verkehrsanbindung aus. Eine Haltestelle mehrerer Straßenbahnlinien befindet sich direkt vor dem Objekt und auch die nächste Auffahrt zur Stadtautobahn Magdeburger Ring ist in wenigen Autominuten erreicht. Diese stellt eine Verbindung zu allen Stadtteilen der Landeshauptstadt sowie zur Bundesautobahn A2, die westlich die A14 kreuzt, her.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.