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Das Objekt Brühl 64-66 befindet sich im Leipziger Stadtzentrum. Das Büro- und Geschäftshaus verfügt über ein Vorder- und Hinterhaus. Im Erdgeschoss befinden sich verschiedene Ladeneinheiten und die beiden Häuser sind durch eine Art kleine Passage miteinander verbunden. In der Nachbarschaft befinden sich zahlreiche Bürobauten, Gastronomie und Einkaufsmöglichkeiten.Die vakante Bürofläche befindet sich im 3. OG und umfasst ca. 145,89 m². Eine Teeküche und zusätzliche sanitäre Einrichtungen befinden sich direkt neben der Fläche und können nach Wunsch dazugemietet werden.Die andere Fläche umfasst ca. 677,79 m² und verteilt sich vom 3. OG bis ins 6. OG des Hauses. Es handelt sich um eine ehemalige Beherbergungsfläche, kann aber je nach Mieterwunsch auch zu Büro- oder Schulungsflächen umgebaut werden. Der Mietpreis richtet sich je nach Ausbauwunsch und Mietvertragslaufzeit.
Der Standort Leipzig hat sich im nationalen und internationalen Wettbewerb als attraktiver Standort mit zukunftsweisenden Branchen etabliert und gehört zu einem der stärksten Wirtschaftsräume in den Neuen Bundesländern. In den vergangenen Jahren hat sich Leipzig mit der Ansiedlung von namhaften Großbetrieben wie Porsche oder BMW zum Automobilstandort entwickelt. Aber auch andere Konzerne wie DHL oder Siemens haben sich in Leipzig niedergelassen und den Standort so aufgewertet.Das Objekt liegt direkt in der Leipziger Innenstadt am Brühl. Eine optimale Anbindung an den ÖPNV ist durch den in wenigen Schritten entfernten Bahnhofsvorplatz mit Straßenbahn-, Bus-, und Taxistationen gegeben. Der Leipziger Hauptbahnhof ist ca. 300 m entfernt.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.