Energieverbrauchsausweis
230,7 kWh/(m²*a)
Erdgas schwer
Das hier präsentierte Einfamilienhaus wurde in massiver Bauweise mit ausgebautem Dachgeschoss und Unterkellerung errichtet.Im Jahre 1973 wurde das Haus saniert und erweitert.Die Sonnenausrichtung des ideal nach Südwesten orientierten über 1.000 m² großen Erbpachtgrundstückes wurde bei der Konzeption des Hauses optimal aufgenommen.Das Haus teilt sich wie folgt auf:Erdgeschoss/Hochparterre zur Gartenseite:Eingangsdiele mit Gäste-WC, angrenzendes Arbeitszimmer, Schlafzimmer, Bad/WC, Küche (Erneuerung 2018) sowie eine repräsentative, ideal zur Gartenterrasse und zum Garten exponierter großer Wohn-Essbereich.Dachgeschoss:Im Dachgeschoss finden Sie Diele, separates WC, Bad, Abstellraum, Schlafzimmer mit Ankleide sowie zwei separate Wohnräume.Vom Wohnraum zur Giebelseite haben Sie Zugang zur Terrasse.Kellergeschoss:Im Kellergeschoss stehen Ihnen Waschküche mit direktem Zugang (durch Außentreppe) zum Garten sowie mehrere übliche Keller- und Technikräume zur Verfügung.
Der Stadtteil Hassels liegt im Süden Düsseldorfs und grenzt u.a. an Benrath und Hilden.Die Wohnnutzung ist prägend, die Nähe zu den Stadtwäldern Eller, Hassel und Benrather Forst, dem Naherholungsgebiet Unterbacher See sowie dem Stadtwald Hilden sorgen für einen hohen Freizeitwert.In Hassels sind diverse Grundschulen, eine Förderschule und eine Gesamtschule angesiedelt.Alle Einkäufe können vor Ort und zusätzlich im benachbarten Benrath oder Hilden erledigt werden.Die Buslinien (z.B. 730, 785 und 835) sowie der Anschluss an die S-Bahn sorgen für optimale Verkehrsanbindungen an den ÖPNV.Die Autobahnen A 59 und A 46 sowie A 3 sind schnell erreicht und großräumig an das Ruhrgebiet und den Niederrhein angebunden.
inkl. 19 % MwSt.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.