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Aengevelt Immobilien GmbH & Co. KG
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Loftbüros in werbewirksamer City-Lage

Außenansicht
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Konferenzraum
Konferenzraum
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Empfang
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Flur
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Aufzugsvorraum
Aufzugsvorraum
Aufzugsvorraum
Treppenhaus
Treppenhaus
Treppenhaus
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Aufzugsvorraum
Treppenhaus

Objektdetails

Objektnummer:
38255
Objektart:
Bürohaus
Standort:
Frankfurt am Main
Stadtteil:
Gallus
Baujahr:
1906
Modernisierung:
2015
Bürofläche:
2.119,00 m²
Objektzustand:
gepflegt
Bezug:
nach Vereinbarung
Mietpreis:
20,50 €/m²
Provision:
nein
Personenaufzug:
ja
Art der Verkabelung:
gemäß Mieterwunsch
Nebenkosten:
3,00 €/m²

Energieausweis

Energieausweistyp:

Energiebedarfsausweis

Endenergiebedarf:

209 kWh/(m²*a)

Befeuerungsart:

Gas

Beschreibung

Dieser markante Altbau besticht vor allem durch seine exponierte Lage. Die Fassade und das Treppenhaus des Solitärgebäudes stehen unter Denkmalschutz. Die in den oberen Etagen liegenden (Büro-) Etagen wurden 2015 aufwändig und hochwertig saniert und weisen damit einen hochwertigen sowie modernen Ausstattungsstandard auf. Eine lichte Deckenhöhe von über 3,00 m sorgt für einen einmaligen Loft-Charakter der Flächen. Großzügige Fensterflächen sorgen außerdem für einen natürlichen Lichteinfall und somit für eine angenehme Arbeitsatmosphäre.

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Lage

Das Solitär-Objekt befindet sich in erster Reihe der Mainzer Landstraße, die als Erweiterung der Innenstadt und des Bankenviertels zahlreiche führende Unternehmen, wie die Deutsche Bank und die Commerzbank sowie den Deutschen Fachverlag und die Frankfurter Allgemeine Zeitung beherbergt. Dieser Standort hat sich zur hervorragend angebundenen Hauptverkehrsachse entwickelt. So gelangt man mit dem PKW in nur 3 Fahrminuten an den Frankfurter Hauptbahnhof, in 5 Fahrminuten zur Frankfurter Innenstadt und in ca. 12 Fahrminuten an den internationalen Frankfurter Flughafen. Neben der guten Anbindung an den Individualverkehr besteht zudem eine gut ausgebaute Anbindung an den ÖPNV. Über die in wenigen Gehminuten erreichbare S-Bahn-Station Galluswarte erreicht man mit den Linien S3 und S6 die Hauptverkehrsknotenpunkte Frankfurts, wie "Konstablerwache", "Hauptwache" und "Hauptbahnhof".

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Grundriss

Mustergrundriss EG Mustergrundriss EG
Mustergrundriss 1OG Mustergrundriss 1OG
Mustergrundriss 2OG Mustergrundriss 2OG

Karte



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Kontakt

Michael Scherer
Name:
Michael Scherer
Adresse:
Große Gaullusstraße 9
60311 Düsseldorf
Tel:
0211 8391-0
E-Mail:
duesseldorf@aengevelt.com
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Montag bis Freitag 8:00 - 19:00 Uhr

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Provisionsbedingungen

An- und Verkauf:

a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes

Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):

f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.

Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.

Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.

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