Das unverkennbare Bürohaus wurde zuletzt 2012 umfangreich saniert und modernisiert. Mit der Modernisierung wurden u.a. die 3 Aufzüge saniert sowie der Eingangsbereich optisch verändert und hochwertig aufgewertet. Über das repräsentative Foyer gelangt der Mieter über 3 Aufzüge in die modern ausgestatten Bürobereiche. Hier setzt sich der hochwertige Eindruck des Gebäudes fort: Jede Büroeinheit verfügt über zwei separate Eingänge, getrennte WC-einheiten, Küche und EDV/Medienraum. Die namensgebenden Terrassen bieten einen einmaligen Ausblick auf die Frankfurter Skyline, die großen Fenster schaffen helle und angenehme Arbeitsatmosphäre. Das moderne Achsmaß von ca. 1,35m ermöglicht außerdem hocheffizinete Büroplanungen.
Die attraktive Immobilie mit markanter Aluminiumfassade und der treppenförmigen Architektur befindet sich im noblen Westend, nördlich der Bockenheimer Landstraße und fußläufig zur Alten Oper hin gelegen.Dieser Standort zeichnet sich durch eine ruhigere, aber dennoch zentrale Lage nahe des bekannten Frankfurter Bankenviertels aus, in dem in Hochhäusern der neuen Generation internationale Großfirmen Ihren Sitz haben. Das Westend ist geprägt von Stilaltbauten Mitte des 19. Jahrhunderts. Zwischen den zahlreichen freistehenden Villen Parks finden Sie Einkaufsmöglichkeiten und Restaurants.Entlang der Bockenheimer Landstraße verläuft eine U-Bahn-Linie. Südlich des Westends gelangen Sie zur Messe, die ebenfalls hervorragend an den Öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen ist.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.
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