Energiebedarfsausweis
172 kWh/(m²*a)
Fernwärme
Der 2007 aufwendig sanierte und erweiterte Parktower verfügt über eine markante und doch zeitlose Architektur, die Sandstein-/Glasfassade fügt sich harmonisch in die Umgebung ein, fällt jedoch durch die attraktive Präsenz und Werbewirksamkeit positiv auf. Der Ausstattungs- und Sicherheitsstandard in diesem Gebäude ist auf höchstem Niveau gestaltet. Eine mehrgeschossige Eingangshalle mit besetztem Empfang verschafft jedem Mieter und Besucher ein sehr repräsentatives Entreé, von der aus die Personenaufzüge in die gewünschten Etagen führen. Die Raumaufteilung kann grundsätzlich flexibel gestaltet werden. Der Blick aus den großen Fenstern ermöglicht einmalige Aussichten auf die Nachbarschaft und die Alte Oper.
Diese beeindruckende Immobilie befindet sich direkt gegenüber der Alten Oper in ca. 50 m Entfernung und ist somit am bedeutendsten und exzellentesten Standort in Frankfurt positioniert. Rückwärtig befindet sich der zum Spaziergang einladende Rotschildpark. Zu Ihren unmittelbaren Nachbarn gehören renommierte Unternehmen wie Freshfields, UBS, Allen & Overy, The Bosten Consulting Group, City Bank und viele mehr. Nur ca. 150 m entfernt befindet sich die beliebte "Freßgass" mit ihren zahlreichen gastronomischen Angeboten. Der Anschluss an den ÖPNV erfolgt zum einen über die wenige Meter entfernte U-Bahn-Station "Alte Oper", zum anderen über die mit nur ca. 200 m Entfernung sehr nahe gelegene S-Bahn-Station "Taunusanlage". Der Hauptbahnhof liegt nur ca. 1 km entfernt. Über die Anschlussstelle Miquelallee (A66) sowie das Westkreuz Frankfurt (A5) besteht ein schneller Anschluss an das Autobahnnetz.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.