Energiebedarfsausweis
Fernwärme
Dieses Bürogebäude mit seiner markanten Fassade trägt die Handschrift des renommierten Londoner Architekten Richard Rogers. Die Konzeption vereint Wohnen, Arbeiten und Einkaufen unter einem Dach. Die vier vorgelagerten Blöcke sowie der Turm bilden die Wohnbebauung.Die als Büro genutzten Gebäudeteile sind wie ein "E" angeordnet und verfügen über eine Glas/Metallfassade. Über 4 repräsentative Eingangsbereiche, sowie 7 verglaste Personenaufzüge erreichen Sie die Büroetagen. Dort finden Sie offene, helle und flexibel gestaltbare Büroräume vor. Diese sind mit raumhohen, öffenbaren Fenstern, Klimaanlage und durchgehendem Doppelboden ausgestattet. Eine Kantine im Erdgeschoss verköstigt ihre Mitarbeiter am Mittag.
Dieses moderne Bürogebäude befindet sich mitten in Frankfurt! Der Standort ist gekennzeichnet durch die Nähe zur zentralen Haupteinkaufsstraße Zeil, sowie zur Konstablerwache und zum Eschenheimer Tor. Von hier gelangen Sie mit der U- und S-Bahn in wenigen Minuten zum Hauptbahnhof Frankfurt. Den Rhein-Main-Flughafen benötigen Sie über die B 43 nur ca. 14 km. Zahlreiche bekannte Unternehmen haben sich an diesem Standort niedergelassen.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.