Dieser markante Gebäudekomplex ist ein Synonym für eine hervorragende Kombination aus Leben, Arbeiten und Einkaufen. Die hellen Gebäude, die mit vielen Glaselementen gestaltet wurden, betreten Sie über attraktiv gestaltete Eingangs- und Pförtnerbereiche sowie je zwei Aufzüge pro Haupteingang mit behindertenfreundlicher Ausstattung. Passagen, Foyers und Aufzugsvorräume sind mit Natursteinboden verkleidet. Im Ensemble enthalten ist ein imposanter sanierter Stilaltbau, das sogenannte Traditionsgebäude. Die Außenanlagen sind attraktiv gestaltet und laden Mitarbeiter und Besucher zum Verweilen ein. Die Innenausstattung lässt durch neueste Bürotechnik ebenfalls keine Wünsche offen.
Die Immobilie befindet sich in hervorragender Innenstadtlage direkt am renommierten Bankenviertel nahe der "Alten Oper". Über die gleichnamige U-Bahn-Haltestelle haben Sie mit den Linien U6 und U7 Anbindung an die Frankfurter Hauptwache, welche einen Knotenpunkt im Frankfurter Nah- und Fernverkehr darstellt. Mit dem PKW erreichen Sie in ca. 10 Fahrminuten über die nördlich gelegene Miquelallee den Autobahnanschluss der A66 sowie über die westlich gelegene Theodor-Heuss-Allee die A648. Da beide Autobahnen über einen Anschluss an die A5 verfügen, erreichen Sie in kurzer Zeit das Frankfurter Kreuz sowie den internationalen Frankfurter Flughafen. Zahlreiche renommierte Unternehmen, wie Citigroup, Skadden Arps oder Unicredit Hypovereinsbank haben sich bereits für diesen Standort entschieden.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.
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