Energieverbrauchsausweis
Fernwärme
Die repräsentative Immobilie wurde im Jahr 2003 erbaut und besticht durch ihre einzigartige Architektur. Der Haupteingang ist über eine großzügige Freitreppe oder eine befahrbare Rampe erreichbar. Besonders die Eingangshalle beeindruckt und schafft eine imposante Empfangssituation. 52 m hoch, 900 qm groß, ausgestattet mit einer 50 m hohen, umlaufenden Glasfassade, lässt das Gebäude zum erlebbaren Außenraum werden. Zusätzlicher Blickfang sind die acht Aufzugsanlagen, welche die Eingangshalle mit den Bürotrakten verbinden. Besonders von den Verbindungsstegen der Obergeschosse wird die Größe und Einmaligkeit dieses lichtdurchfluteten Innenraums erkennbar.
Das moderne Bürogebäude befindet sich in der Bürostadt Niederrad im Südwesten Frankfurts. Über den Autobahnanschluss der A5, Frankfurt-Niederrad, ist der Standort einfach und schnell erreichbar. Vorteilhaft für diese Lage ist die Nähe zum internationalen Rhein-Main Flughafen, der über das bedeutende Frankfurter Kreuz (A3/A5) in ca. 10 Minuten zu erreichen ist.Die S-Bahnhaltestelle Frankfurt Niederrad gewährleitstet eine schnelle und bequeme ÖPNV-Anbindung in die Frankfurter Innenstadt sowie an den Verkehrsknotenpunkt Frankfurter Hauptbahnhof, mit seinen zahlreichen Nah- und Fernverkehrsanbindungen. Innerhalb Niederrads sorgt die Buslinie 78 für eine schnelle Erreichbarkeit einzelner Standorte in der Bürostadt.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.