Energiebedarfsausweis
78 kWh/(m²*a)
Fernwärme
Der "Immermann-Hof" zeichnet sich durch seine klare, funktionelle Architektur und seine ansprechende Fassadengestaltung aus. Repräsentative Zugänge mit jeweils zwei nebeneinanderliegenden Aufzügen erschließen die modernen Büroetagen. Die Aufteilung innerhalb der Etagen erfolgt durch Leichtbautrennwände und ist problemlos auf die jeweiligen Mieteransprüche in Einzel-, Gruppen- oder Kombi-Büros variierbar. Im Erdgeschoss wird ein Konferenzbereich eingerichtet, der bei Bedarf angemietet werden kann. Das Objekt hat einen 24 Stunden Sicherheitsdienst.
Der "Immermann-Hof" befindet sich unmittelbar am Düsseldorfer Hauptbahnhof. Das Gebäude bildet den Auftakt der Immermannstraße - der Achse zwischen dem Düsseldorfer Hauptbahnhof und dem mondänen "Kö-Bogen". Die Königsallee, das Bankenviertel, die Düsseldorfer Börse sowie das Geschäftsviertel "Berliner Allee" sind in wenigen Minuten fußläufig erreichbar. Durch die zentrale Lage ist eine maximale Sichtbarkeit und Werbewirksamkeit garantiert. Die Innenstadtlage mit optimalen Anbindungen an das öffentliche Nahverkehrsnetz (Bus, Straßen-, U- und S-Bahn) und gute Erreichbarkeit mit privaten Verkehrsmitteln ist garantiert. In ca. 300 m Entfernung befindet sich das Deutsch-Japanische Zentrum mit dem "Nikko-Hotel". Zudem befindet sich das Gebiet rund um den Hauptbahnhof im Wandel. So soll der Vorplatz eine neue Aufenthaltsqualität erhalten, der Umbau des ehemaligen Post-Gebäudes wird neuer Sitz der Zentralbibliothek sowie weiteren kulturellen Einrichtungen und entlang der Bahntrassen entstehen neue Hotels.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.