Energieverbrauchsausweis
Gas
Das flexible Bürogebäude besteht aus drei Bauteilen, wodurch eine "Haus in Haus" Lösung darstellbar ist. Über den modernen Eingangsbereich mit Zugangskontrollsystem gelangen Sie zu den Aufzugsanlagen, welche Sie bequem in Ihre neue Büroetage befördern. Die Flächen können durch das flexible Trennwandsystem individuell nach Ihren Anforderungen realisiert und aufgeteilt werden. Außerdem verfügen sie über modernen Büroausstattungsstandard. Die öffenbaren Fenster sorgen für einen natürlichen Lichteinfall und somit für eine angenehme Arbeitsatmosphäre. Das hauseigene Bistro und die hauseigene Tiefgarage runden den durchweg positiven Gesamteindruck der Immobilie ab.
Das moderne Bürohaus befindet sich im westlichen Frankfurter Stadtteil Sossenheim. Der Standort zeichnet sich durch seine verkehrsgünstige Lage und direkte Nähe zu Eschborn aus. So besteht ein direkter Anschluss an die A66, welche wiederum einen Anschluss an die bedeutende A5 und somit an das wichtige Frankfurter Kreuz sowie den internationalen Frankfurter Flughafen darstellt. Auch der Anschluss an den ÖPNV ist gut ausgebaut. So besteht mit der in Objektnähe befindlichen Bushaltestelle eine direkte Verbindung zur S-Bahn Station Eschborn-Süd. Von hier haben Sie mit den S-Bahnen S3 und S4 Anschluss an die Frankfurter Innenstadt mit ihren Hauptverkehrsknotenpunkten Konstabler- und Hauptwache sowie den Frankfurter Hauptbahnhof.Namhafte Unternehmen, wie Ernst &Young, Deutsche Bahn oder die Telekom haben sich bereits für den verkehrsgünstigen Standort entschieden.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.