Energiebedarfsausweis
Fernwärme
Dieses Büro- und Geschäftshaus überzeugt durch moderne Architektur und hochwertige Baumaterialien. Zwischen zwei Büroflügeln befindet sich die lichtdurchflutete, gläserne Ladenpassage, die sowohl Händlern als auch Dienstleistern alle Möglichkeiten offen stehen lässt. Durch die anliegenden Büros und Wohnanlagen sowie die Möglichkeit des kostenlosen Kurzparkens in der Tiefgarage ist eine hohe Kundenfrequenz garantiert.
Die Lurgiallee gehört zusammen mit Teilen der Nordweststadt und der Römerstadt zum Stadtteil Heddernheim, ca. 6 km nördlich der City, am Westufer der Nidda gelegen. Zum umfangreichen Angebot allgemeiner Dienstleistungen und Einkaufsmöglichkeiten zählen auch die Geschäfte der Ladengalerie "Merton's" und das nicht weit entfernte Nordwestzentrum Frankfurt. Die Verkehrsanbindungen sind ausgezeichnet: Die City Frankfurts ist mit dem PKW in rund 15 Minuten erreichbar, die in unmittelbarer Nähe haltende U-Bahn fährt ca. 10 Min. bis zur Hauptwache, direkt vor dem Haus befindet sich eine Bushaltestelle.Bad Homburg und Oberursel sind in 10-15 Minuten Fahrtzeit zu erreichen. Der Autobahnanschluss an die A661 liegt "praktisch vor der Haustür".
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.