Energiebedarfsausweis
136 kWh/(m²*a)
Fernwärme
Das Objekt zeichnet sich durch nachhaltige Nutzungskonzepte, hohe Flächenflexibilität, Energieeffizienz und eine hochwertige Ausstattung aus. Die elegant begrünten Innenhöfe und großflächigen Terrassen, das harmonische Entree mit hellem, einladendem Loungebereich und die erstklassigen Büroflächen machen das Objekt zu einem Ort, der Wachstum und Erfolg ganz natürlich verbindet. Die repräsentative Architektur und lebendige grüne Eyecatcher heißen Besucher und Mitarbeiter auf eindrucksvolle Weise willkommen. Im Erdgeschoss befindet sich ein Fitnessstudio.
Der linksrheinische "Seestern" ist ein ursprünglich in den 1970er Jahren erschlossener Bürostandort, der mittlerweile über 520.000 m² Bürofläche verfügt. Mit der Entwicklung der fünf ansässigen Hotels wurde eine Urbanisierung angestoßen, die sich bis heute durch zahlreiche bereits realisierte sowie zukünftige Wohnprojekte fortsetzt. So entstehen bspw. in der Emanuel-Leutze-Straße ein Wohnhochhaus mit ca. 170 Einheiten und am Niederkasseler Lohweg Appartmenthäuser mit ca. 250 Einheiten.Der Standort in Zahlen:• ca. 17.000 Mitarbeiter im Umkreis von nur 600 m• ca. 1.500 Betten in 5 namhaften Hotels• ca. 43.000 Anwohner im direkten Umfeld• ca. 500 neue Wohneinheiten kurzfristig in der Entwicklung
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.