Das 8-geschossige Büro- und Geschäftshaus wurde 1960 errichtet und laufend modernisiert. Zu den Büroflächen gelangen Sie über 2 Personenaufzüge oder die elegant geschwungene Wendeltreppe. Die hellen und ruhigen Büroflächen sind aufgrund der Ecklage effizient geschnitten. Die Ausstattung erfüllt alle Anforderungen an eine moderne Büronutzung. Eine individuelle Raumaufteilung ist gewährleistet. Die Ausstattung der Büroflächen entspricht den Ansprüchen an einen modernen Bürobetrieb und umfasst u.a. Teppichboden, abgehängte/integrierte Beleuchtung, teilweise Natursteinboden im Flur- und Bürobereich, EDV-Verkabelung über Brüstungskanäle, eingerichtete Teeküchen sowie außenliegenden Sonnenschutz.
Das Objekt liegt nur ca. 200 m von der zur Berliner Allee parallel laufenden Königsallee entfernt. Mit der Nähe zum Kö-Bogen und dem Dreischeibenhaus gestaltet sich die Berliner Allee als ausgezeichneten, innerstädtischen Standort. Durch die zentrale Lage und der markanten Ecklage ist eine maximale Sichtbarkeit und Werbewirksamkeit garantiert. Im nahen Umfeld befinden sich vielfältige Einkaufs- und Nahversorgungsmöglichkeiten. Direkt vor dem Objekt besteht Anschluss an das Bus- und Straßenbahnnetz. Die U-Bahn-Haltestellen Steinstraße/Königsallee und Oststraße sind fußläufig zu erreichen.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.