Energieverbrauchsausweis
Gas
Das 1991 erbaute Solitär-Bürogebäude verfügt über vier repräsentative Eingangsbereiche mit Steinboden. Großzügig und zentral mit Angliederung an die jeweiligen Erschließungskerne. Barrierefrei zugänglich durch 8 Personenaufzüge- 2 Personenaufzüge je Eingang. Anspruchsvolles einladendes Ambiente durch natürliche Belichtung und Deckenleuchten. Die überwiegend verklinkerte Fassade ist im 4. Obergeschoss mit einer Kombination aus Glas und Metall verbaut und geht als Staffelgeschoss in ein Mansarddach mit 70 Grad Neigung über.
Das Gebäude liegt werbewirksam zur Stadtautobahn B7 (Brüsselerstraße) und bietet direkte Anbindung zum "Messe- und Congress Centrum", zum Flughafen "Düsseldorf Airport" sowie zum links- und rechtsrheinischen Autobahnnetz. Die Düsseldorfer City und der Hauptbahnhof sind sowohl mit privaten als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln in wenigen Minuten erreichbar. Der direkte Anschluss an das ÖPNV-Netz erfolgt durch die Stadtbahnhaltestelle unmittelbar am Objekt. Die nahegelegene "Prinzen-Arkade" an der Hansaallee bietet u. a. ein Bistro, eine Bäckerei und eine Gastronomie. Darüber hinaus wird die Nahversorgung durch das nahegelegene Stadteilzentrum Oberkassel gesichert.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.