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Aengevelt Immobilien GmbH & Co. KG
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Büro in Bestlage Hainstraße "Jägerhof"

Hausansicht neu
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Büroansicht1
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Büroansicht2
Büroansicht2
Büro zum Innenhof
Büro zum Innenhof
Büro zum Innenhof
Innenbereich Jägerhof
Innenbereich Jägerhof
Innenbereich Jägerhof
Hausansicht neu
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Büroansicht1
Büroansicht2
Büro zum Innenhof
Innenbereich Jägerhof

Objektdetails

Objektnummer:
40278
Objektart:
Bürohaus
Standort:
Leipzig
Stadtteil:
Zentrum
Baujahr:
1913
Modernisierung:
1995
Bürofläche:
324,00 m²
Objektzustand:
gepflegt
Bezug:
nach Vereinbarung
Mietpreis:
16,00 €/m²
Provision:
nein
Personenaufzug:
ja
Nebenkosten:
3,50 €/m²

Energieausweis

Energieausweistyp:

Energiebedarfsausweis

Endenergiebedarf:

194,5 kWh/(m²*a)

Befeuerungsart:

Fernwärme

Beschreibung

Der unter Denkmalschutz stehende "Jägerhof" wurde 1911 bis 1914 nach Entwürfen des Leipziger Architekten Alfred Müller gebaut. Das Wohn- und Geschäftshaus verfügt über eine attraktive historische Fassade. Im Erdgeschoss befindet sich eine Passage mit Einzelhandel. In den Obergeschossen befinden sich Büroflächen und Wohnungen. Die Büroflächen sind ausgebaut und werden den Anforderungen an den modernen Bürostandard gerecht.Aktuell stehen zwei Büroflächen im Objekt zur Verfügung, im 1. OG mit ca. 106 m² und im 4. OG mit ca. 324 m².Ab Mitte nächsten Jahres stehen zudem weitere 1300 m² zur Verfügung.

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Lage

Der Jägerhof in Leipzig ist ein Gebäudekomplex zwischen Hainstraße und Großer Fleischergasse, durch den die gleichnamige Passage verläuft.Die Hainstraße ist eine der traditionellen und frequentiertesten Einkaufsstraßen der Stadt Leipzig. Der Marktplatz ist nur wenige Schritte entfernt.Mitte Dezember 2013 wurde auf dem Leipziger Marktplatz eine Haltestelle des City-Tunnels (S-Bahn) eröffnet. Eine hervorragende Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist somit gewährleistet.

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Grundriss

Grundriss 1 OG Grundriss 1 OG
Grundriss 4OG Grundriss 4OG

Karte



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Kontakt

Madlen Gebhardt
Name:
Madlen Gebhardt
Adresse:
Salomonstraße 21
04103 Leipzig
Tel:
0211 8391-0
E-Mail:
duesseldorf@aengevelt.com
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Provisionsbedingungen

An- und Verkauf:

a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes

Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):

f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.

Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.

Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.

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