Energiebedarfsausweis
334 kWh/(m²*a)
Gas
Bei dem Objekt handelt es sich um einen 3-4 geschössigen Bürokomplex mit kammartiger Struktur. Eingebettet in ein grünes, mit altem Baumbestand geprägtes Umfeld sorgt das dadurch einzigartige Ambiente für eine angenehme und natürliche Arbeitsatmosphäre. Hierzu tragen auch die intensiv begrünten Innenhöfe, Dachflächen und Außenanlagen bei. Das repräsentative Entree mit Vorfahrt und die objekteigene Tiefgarage mit Anlieferungsmöglichkeit sind weitere Kennzeichen der hohen Flexibilität des Objekts. Diese USP´s werden noch durch die hauseigene Kantine und den Empfang mit Concierge-Tätigkeiten abgerundet.
Dieses architektonisch markante Büro-/und Verwaltungsgebäude befindet sich in Ratingen West nahe dem Flughafen "Düsseldorf Airport" und in verkehrsorientierter Lage mit direktem Autobahnanschluss an die A 52 (Düsseldorf/Essen). Es bestehen direkte Verkehrsanbindungen mit kurzen Fahrtzeiten zu den Innenstädten Düsseldorf und Ratingen, zum "Messe-und Congresscenter Düsseldorf" in Richtung Ruhr-Region sowie zum gesamten links- und rechtsrheinischen Autobahnnetz. Der ÖPNV-Anschluss erfolgt durch die Bushaltestelle unmittelbar am Objekt.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.