Energieverbrauchsausweis
Fernwärme
Das Zentrum für Neurowissenschaftliche Innovation und Technologie Zenit besteht aus zwei Gebäuden, das ZENIT I und das ZENIT II, welche durch eine verglaste Brückenverbindung miteinander verbunden sind. Die Erschließung erfolgt über das Treppenhaus sowie über Personenaufzüge. Die zur Vermietung stehenden Büro- und Laborflächen, die mit neuester Technik ausgestattet sind, befinden sich im Zenit II. Seminarräume, Küchen und Umkleideräume können vom Mieter mitgenutzt werden.Das Gebäude ist mit zentralen Einrichtungen für Administration, Kommunikation, Ver- und Entsorgung, Mikroskopie und Bildgebung ausgestattet. Derzeitige Mieter sind u.a. LSM Bioanalytik, INB Vision AG sowie IDT Biologika. Angesprochen sind alle innovativen Unternehmen (KMU - Unternehmen) aus den Bereichen Neurowissenschaften und Medizintechnik. Zielgruppe sind aber auch Unternehmen aus Forschung und Entwicklung sowie aus dem IT-Umfeld , die in einer attraktiven Atmosphäre und ruhiger Lage ihren Forschungen nachgehen wollen.
Magdeburg ist die Landeshauptstadt des Bundeslandes Sachsen-Anhalt. Sie ist mit ihrer Lage in Mitteldeutschland zentraler Verkehrsknotenpunkt zu Wasser (Elbe und Mittellandkanal), zur Schiene und auf der Straße. Im Norden von Magdeburg verläuft die Bundesautobahn A 2 und kreuzt westlich die A 14, deren Verlängerung in nördlicher Richtung geplant ist. In Nord-Süd-Richtung wird Magdeburg von der Stadtautobahn Magdeburger Ring durchquert. Zudem führt die Bundesstraße B 1 durch die Stadt. Das Zentrum für neurowissenschaftliche Innovation und Technologie befindet sich in dem südlich der Altstadt gelegenen Stadtgebiet Leipziger Straße direkt auf dem Gelände des Universitätsklinikums Magdeburg. Die Anbindungen an den ÖPNV und den MIV sind über die Leipziger Straße hervorragend gegeben.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.