Die Fertigstellung des 1. Bauabschnitts der Projektentwicklung ist 2016 erfolgt und konnte bereits erfolgreich vermietet werden. Die Hallen im 2. Bauabschnitt verfügen über Einheiten von ca. 2.300 m² - 9.000 m² bis hin zu maßgeschneiderten Lösungen für große Logistikbetriebe.Alle Hallen verfügen über einen hohen Qualitätsstandard und werden mit einer Höhe von min. 10 m UKB errichtet. Das Stahlbetonskelett mit einem Raster von 12 m x 24 m bildet das Haupttragwerk und wird von einem Stahltrapezblechdach abgedeckt, welches mit Oberlichtern ausgestattet sein wird. Die Andienung erfolgt über Laderampen mit Sektionaltoren. Der Hallenboden wird aus monolithischen, stahlfaserbewehrten Betonbodenplatten errichtet und verfügt künftig über eine Flächenlast von 5 - 7 t/m². Die vorgesehenen Büroräume sind standardisiert mit Klimaanlagen und elektrischen Feuermeldern (EPS) sowie Sprinklersystemen (ESFR) ausgestattet.
Das insgesamt ca. 105.000 m² große Grundstück für die Projektentwicklung des VGP-Parks befindet sich im Norden von Leipzig.Unmittelbar an der Maximillianallee/Autobahn A14 (AS 23 Seehausen) gelegen, bietet der Standort gute Sichtbarkeit mit direkter Autobahnauf- und Abfahrt in beide Richtungen (Dresden/ Flughafen Leipzig/Halle).Im direkten Umfeld der Liegenschaft befinden sich die Neue Leipziger Messe, das BMW- und Porsche- Werk. Der Flughafen sowie die Anschlussstelle an die Autobahn A9 (Schkeuditzer Kreuz) sind innerhalb von 10 Minuten erreichbar. Durch die direkte Nähe zum Leipziger Messegelände verfügt der Standort zusätzlich über beste Anbindungen zum ÖPNV ist somit vom 5 km entfernten Stadtzentrum stets optimal erreichbar.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.
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