Energieverbrauchsausweis
Gas
Das 1996 fertiggestellte sechsgeschossige Bürogebäude verfügt über drei autarke mit optisch ansprechenden Granitböden versehene Eingangsbereiche. Die ansprechende Fassade wird von Aluminium-Elementen und sandsteinroten Steinplatten geprägt. Die Büroflächen sind vollkommen flexibel in der Raumaufteilung. Die oberen Stockwerke bieten als zusätzliches Highlight einen freien Blick auf die Frankfurter Skyline und den Taunus. Auf dem Grundstück und in der hauseigenen Tiefgarage sind PKW-Stellplätze vorhanden.
Willkommen in der City-West! Durch die Nähe zum Stadtteil Bockenheim und zur Messe Frankfurt profitieren Sie hier von einer sehr verkehrsgünstigen Lage. Über die A 648 erreichen Sie die A5 und das bedeutende Frankfurter Kreuz in wenigen Minuten. Auch ein guter Anschluss an den ÖPNV ist durch die hervorragende Lage gewährleistet. So erreichen Sie über die nahegelegene Straßenbahnhaltestelle den Hauptbahnhof in nur wenigen Fahrminuten. Die S-Bahn-Station Westbahnhof ist in 6 Gehminuten erreichbar. Von dort gelangen Sie mit den Linien S3/S6 an alle Hauptverkehrsknotenpunkte Frankfurts, wie Konstabler- und Hauptwache sowie Hauptbahnhof oder auch Frankfurt Süd. Die nahegelegene Leipziger Straße bietet eine reichhaltige Auswahl an Restaurants und Einkaufsmöglichkeiten. Zu Ihren neuen Nachbarn zählen neben Hotels, wie Mercure auch Versicherungen, wie AXA oder Banken, wie die Degussa Bank.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.