Energieverbrauchsausweis
Gas
Die markante Klinkerfassade und die Verwendung von stilvollem Holz, Glas und Stahl lassen die Immobilie als ein in traditioneller Bauweise errichtetes Handelskontor erscheinen und fällt jedem Passanten sofort ins Auge. Ein repräsentativer Eingangsbereich sorgt für einen stilvollen Empfang Ihrer Gäste, die schön gestaltete und begrünte Piazza lädt zum Verweilen und Entspannen ein. Im Erdgeschoss hat sich ein qualitativ hochwertiges Angebot aus Gastronomie und Einzelhandel etabliert. Eine individuelle Ausstattung der sehr effizienten Büroflächen kann auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse problemlos durchgeführt werden.
Das Objekt befindet sich im Osten Frankfurts auf der Hanauer Landstraße, einer der kreativsten Meilen der Stadt. Zahlreiche Werbeagenturen, Möbelgeschäfte und Autohäuser haben die Vorzüge des Standortes bereits für sich entdeckt. Durch die gute Anbindung an das überregionale Autobahnnetz sind das Bad-Homburger-Kreuz (A661/A5), der internationale Flughafen Rhein-Main sowie das Frankfurter Kreuz (A3/A5) in nur wenigen Fahrminuten zu erreichen. Auch die Innenstadt ist mit dem PKW in wenigen Minuten erreichbar. Der öffentliche Personennahverkehr wird durch die in nächster Nähe verkehrenden Straßenbahnlinien 11 und 12 gesichert. Diese gewähren eine schnelle Anbindung an die wichtigsten Verkehrsknotenpunkte des öffentlichen Personennahverkehrs. Namhafte Unternehmen, wie der Marketing Dienstleister Fumatec AG oder die Unternehmensberatung gADmore! GmbH haben sich bereits für diesen exklusiven Standort entschieden.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.