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Aengevelt Immobilien GmbH & Co. KG
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Revitalisiertes Bürogebäude am Rothschildpark

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Südansicht
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Konferenzraum
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Einzelbüro
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Empfang
Empfang
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Großraumbüro
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Dachterrasse
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Konzeptzeichnung
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3 OG - Variante Einzelbüros
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3 OG - Variante Open Space
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3 OG - Variante Einzelbüros
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Objektdetails

Objektnummer:
37849
Objektart:
Büro
Standort:
Frankfurt am Main
Stadtteil:
Westend
Baujahr:
1970
Modernisierung:
2020
Bürofläche:
3.748,04 m²
Objektzustand:
Erstbezug nach Sanierung
Bezug:
nach Vereinbarung
Mietpreis:
36,00 €/m²
Provision:
nein
Barrierefrei:
ja
Personenaufzug:
ja
Nebenkosten:
5,00 €/m²

Energieausweis

Energieausweistyp:

Energiebedarfsausweis

Befeuerungsart:

Erdgas leicht

Beschreibung

Mitten in der Stadt mit unverbaubarer Sicht auf den Rothschildpark und die Skyline bietet dieses Gebäude die beste Ausgangslage für Ihr Business. Hochwertig ausgestattet, großzügig gestaltet, den wachen Blick Richtung Horizont gerichtet, präsentiert sich das MORROW selbstbewusst und modern. Verwurzelt im Hier und Jetzt ist es bereit für die Zukunft eines neuen Morgens. Große Dachterrassen laden zum Entspannen und Wohlfühlen ein.

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Lage

Die attraktive, zukunftsweisende Immobilie befindet sich im noblen Westend, nördlich der Bockenheimer Landstraße und fußläufig zur Alten Oper hin gelegen.Dieser Standort zeichnet sich durch eine ruhige, aber dennoch zentrale Lage nahe des bekannten Frankfurter Bankenviertels aus, in dem in Hochhäusern der neuen Generation internationale Großfirmen Ihren Sitz haben. Das Westend ist geprägt von Stilaltbauten Mitte des 19. Jahrhunderts. Zwischen den zahlreichen freistehenden Villen Parks finden Sie Einkaufsmöglichkeiten und Restaurants.Entlang der Bockenheimer Landstraße verläuft eine U-Bahn-Linie. Südlich des Westends gelangen Sie zur Messe, die ebenfalls hervorragend an den Öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen ist.

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Karte



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Kontakt

Michael Scherer
Name:
Michael Scherer
Adresse:
Große Gaullusstraße 9
60311 Düsseldorf
Tel:
+49 69 92103-313
E-Mail:
michael.scherer@aengevelt.com
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Montag bis Freitag 8:00 - 19:00 Uhr

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Provisionsbedingungen

An- und Verkauf:

a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes

Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):

f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.

Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.

Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.

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