Energieverbrauchsausweis
Fernwärme
Das "Torhaus Westhafen" zeichnet sich neben seiner modernen Architektur durch das über 6 Geschosse reichende, lichtdurchflutete Atrium aus. Die Fassade ist in beigem Naturstein angelegt und großflächig verglast, so dass eine optimale Lichtdurchflutung im Gebäude erreicht wird. Das Atrium selbst hat einen schwarz-weißen Natursteinboden, der klassische Eleganz vermittelt. Insgesamt verfügt das Gebäude über drei Eingangsbereiche, wobei der Haupteingang von der Speicherstraße und der Uferpromenade aus erschlossen wird. Von hier aus gelangt man zu den verglasten Personenaufzügen.
In dem sich stetig entwickelnden Westhafenviertel, unmittelbar am Flusslauf des Mains gelegen und von reizvoller Industriearchitektur der Jahrhundertwende umgeben, befindet sich, direkt angrenzend an den Westhafenpier, das "Torhaus Westhafen". Die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel erfolgt über die Buslinie 33, die den Westhafen mit dem Hauptbahnhof verbindet. Der Flughafen Rhein-Main ist über die nahe gelegene Kennedyallee in ca. 15 Fahrminuten zu erreichen. Zudem befinden sich in unmittelbarer Nähe einige Restaurants sowie ein Lebensmittelgeschäft zur Deckung des täglichen Bedarfs. Ein großzügiger Platz, der zum Main hin gelegen ist, verleiht dem "Torhaus Westhafen" seinen besonderen Charme und bietet Mitarbeitern und Kunden ausreichend Raum zum Entspannen.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.