Energieverbrauchsausweis
Gas
In massiver Bauweise entstand um 1900 der erste Gebäudeteil, zwei weitere Anbauten folgten zwischen 1920 und 1930. Das Objekt besteht aus 2 Vollgeschossen sowie einem teilausgebauten Dach, welches sich über zwei Etagen erstreckt. Die Gebäude sind miteinander verbunden, verfügen jedoch über getrennte Eingänge und Treppenhäuser, was bei eventuellen Nutzungsänderungen von Vorteil ist. Im gesamten Objekt wurden die vorhandenen Sanitäranlagen modernisiert.Bis 1990 wurde in dem Objekt im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss das Cafe "Temper" - im Wiener Kaffeehaus-Stil mit Bar, Tanzlokal und Herrenlounge betrieben.Nach umfangreichen Umbau- und Sanierungs-maßnahmen entstanden nach 1990 neben Wohn- auch zusätzliche Gewerbeflächen. Im Erdgeschoss befinden sich drei Gewerbeeinheiten, welche vermietet sind.Eine attraktive und geräumige Wohnung im Obergeschoss ist vermietet. Die ehemaligen Räume des Cafés im ersten OG werden derzeit als Reha-Zentrum, mit einem kleinen integrierten Cafébereich genutzt. Weitere Wohnflächen befinden sich in der ersten Etage des zweigeschossigen Dachgeschosses und sind zum Teil vermietet. Die großzügige zweite Etage des Dachgeschosses kann als Ausbaureserve mit ca. 114 m² bei einer Sanierung mit eingebunden werden.
Die Stadt Aue liegt im Tal der Zwickauer Mulde und galt bis zum Ende des 20. Jahrhunderts als bedeutende Bergbau- und Industriestadt. Im 16. und 17. Jahrhundert erlebte sie durch den Abbau und die Verarbeitung von Eisen-, Silber- und Zinnerzen sowie von Kaolinerde eine erste Blütezeit. Durch die Gewinnung von Nickel aus den in der Umgebung vorkommenden Erzen sowie die Industrialisierung im 19. Jahrhundert siedelten sich bedeutende Betriebe der Metallverarbeitung, des Maschinenbaus und der Textilverarbeitung an und trugen zu einem neuen Aufschwung bei. Aue ist seit 2019 ein Ortsteil der großen Kreisstadt Aue-Bad Schlema im Erzgebirgskreis und gehört zum Städtebund Silberberg. Aue ist ein guter Wirtschaftsstandort mit einer sehr guten Verkehrs-anbindung/ Verkehrsknotenpunkt mit direkter Anbindung an B169, B101, A72, B93. Das Objekt liegt sehr zentral in der Innenstadt, zwischen dem attraktiven Altmarkt und dem modernen Postplatz. Der Standort wird sehr gut von Fußgängern frequentiert. Autofahrer können direkt am Objekt auf einem öffentlichen Parkplatz (dieser wird derzeit erweitert) parken.Kitas, Schulen, Ärzte, Banken, Einkaufscenter, Geschäfte, Hotels, Apotheken, das Kulturhaus, der Bahnhof und Busbahnhof sowie die Post und andere öffentliche Einrichtungen sind fußläufig erreichbar.
Verkäufer und Käufer zahlen eine jeweilige Maklerprovision vom Kaufpreis zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer von 19 % bei Abschluß eines notariellen Kaufvertrages. Dieses Angebot ist vertraulich und nur für Sie bestimmt. Die Weitergabe ist nicht gestattet. Bei Verstoß hiergegen zahlen Sie an uns auch dann die Provision/Honorar, wenn von dritter Seite von unserem Angebot Gebrauch gemacht wird. Im übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (gemäß AGB).
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.