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Aengevelt Immobilien GmbH & Co. KG
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Modernes Bürogebäude mit ausreichend Stellplätzen!

Lyoner Str 14 Frankfurt Außenansicht
Lyoner Str 14 Frankfurt Außenansicht
Lyoner Str 14 Frankfurt Außenansicht
Außenansicht
Außenansicht
Außenansicht
Eingang
Eingang
Eingang
Aufzugsvorraum
Aufzugsvorraum
Aufzugsvorraum
Foyer
Foyer
Foyer
Eingangsbereich
Eingangsbereich
Eingangsbereich
Beispielaufteilung
Beispielaufteilung
Beispielaufteilung
Lyoner Str 14 Frankfurt Außenansicht
Außenansicht
Eingang
Aufzugsvorraum
Foyer
Eingangsbereich
Beispielaufteilung

Objektdetails

Objektnummer:
37699
Objektart:
Bürohaus
Standort:
Frankfurt am Main
Stadtteil:
Niederrad
Baujahr:
1986
Bürofläche:
8.886,69 m²
Objektzustand:
gepflegt
Bezug:
kurzfristig möglich
Mietpreis:
12,50 €/m²
Provision:
nein
Personenaufzug:
ja
Art der Verkabelung:
gemäß Mieterwunsch
Nebenkosten:
3,50 €/m²

Energieausweis

Energieausweistyp:

Energieverbrauchsausweis

Befeuerungsart:

Fernwärme

Beschreibung

Das Bürohaus verfügt mit seinen 18 Etagen über eine Gesamtfläche von ca. 14.350 m². Bei einer Etagengröße von 729 m² Bürofläche sind zwei Mietbereiche mit einer Größe von 324 m² und 387 m² je Etage darstellbar. Die Flächen werden entsprechend den individuellen Anforderungen des Mieters ausgebaut bzw. renoviert und besitzen einen zeitgemäßen, funktionalen Standard.

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Lage

Von der Innenstadt und der Autobahn A5 kommend, erreicht man über die Lyoner Straße, welche die Bürostadt Niederrad erschließt, unmittelbar das Bürohaus Lyoner Straße 14. Durch die Zentrale Lage gelangt man mit dem PKW in nur wenigen Fahrminuten über die Anschlussstelle "Niederrad" auf das Frankfurter Kreuz (A3/A5) und den Frankfurter Flughafen. Der Frankfurter Hauptbahnhof liegt in ca. 5 km Entfernung und die Frankfurter Innenstadt in ca. 6 km.

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Grundriss

Grundriss EG Grundriss EG
Grundriss Regelgeschoss Grundriss Regelgeschoss
Grundrissplan 6 OG Grundrissplan 6 OG
Grundriss UG Grundriss UG

Karte



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Kontakt

Kai Heßberger
Name:
Kai Heßberger
Adresse:
Kennedydamm 55 / Ross-Straße
40476 Düsseldorf
Tel:
0211 8391-0
E-Mail:
duesseldorf@aengevelt.com
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Montag bis Freitag 8:00 - 19:00 Uhr

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Provisionsbedingungen

An- und Verkauf:

a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes

Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):

f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.

Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.

Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.

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