Energieverbrauchsausweis
Erdgas leicht
Technisch und sehr hochwertig ausgestattete Büroflächen für "kreative Köpfe" in einem topsanierten Altbau in bester Innenstadtlage. Das Objekt besticht durch seine historische neoklassizistische Fassade. Das Gebäude verfügt über 2 Tresorräume, Colt-Telekom-Glasfaseranschluß sowie raumhohe Fenster. Marmorboden im Erdgeschoß sowie der Naturstein im Gebäude und die Beleuchtung vor dem Gebäude runden das Bild dieser stilvollen Immobilie ab.
Das Objekt befindet sich in hervorragender Innenstadtlage, nahe des renommierten Hotels "Frankfurter Hof". Zwischen dem Bankenviertel mit seinen markanten Hochhäusern und dem Mainufer gelegen, zeichnet sich der Standort vor allem durch seine gute Infrastruktur und den Anschluss an den ÖPNV aus. So besteht durch die U-Bahn Station "Willy-Brandt-Platz" Anschluss an alle wichtigen Hauptverkehrsknotenpunkte Frankfurts. Sie erreichen sowohl die Haupt- und Konstablerwache als auch den Hauptbahnhof Frankfurts mit seinen regionalen und überregionalen Verbindungen in wenigen Minuten. In der fußläufig entfernten Innenstadt mit der weltbekannten "Zeil", "Fressgaß" und Goethestraße finden Sie ein reichhaltiges Angebot an Gastronomie- und und Einkaufsmöglichkeiten. Unternehmen, wie die FACT Unternehmensberatung oder Xolid, aber auch zahlreiche Rechtsanwälte oder die Commerzbank haben sich bereits für diesen hervorragenden Standort entschieden.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.