Das 50-geschossige Hochhaus bildet, von der Friedrich-Ebert-Anlage aus gesehen, das Tor zum Europaviertel und ist Hauptsitz von Price Waterhouse Coopers. Der sechsgeschossige Sockelbereich des Gebäudes lädt den Besucher über einen mediterran gestalteten Platz in das Hochhaus ein. Hierbei führt der Weg durch eine Einkaufsarkade, die für Einzelhandel und Gastronomie bestimmt ist. Eine imposante Lobby bietet einen besetzten Empfangsservice und hohe Sicherheitsstandards z.B. durch das Codekartenschließsystem. Von der Lobby aus gelangt man in den Büroturm, welcher aus zwei Gebäudehälften besteht, die ein Glasteil flankieren. Als eines der ersten Hochhäuser hat der Tower 185 ein LEED Gold Zertifikat des US Green Building Councils erhalten und kann somit ein geringeres Betriebskostenniveau gewährleisten.
Der Tower 185 liegt im Europaviertel in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs, der Universität und der Messe Frankfurt. Die Hauptwache und die Einkaufsmeile Zeil sind etwa 3 km entfernt. Das Areal des Europaviertel erstreckt sich auf etwa 3,5 km Länge zwischen dem Platz der Deutschen Einheit und dem Rebstock-Gelände. Nahe des Gebäudes befinden sich Zugänge zur U-Bahn, Straßenbahn und zum Bus. Das nebenan stehende Skyline Plaza ist direkt erreichbar und hat auf gewaltigen ca. 38.000 m² Einkaufs- und Unterhaltungsmöglichkeiten (mit Meridian Spa und 180 Shops). 15 Kilometer zum Flughafen und der Anschluss an Autobahnen und öffentliche Verkehrsmittel garantieren kurze Wege und schnelle Anbindungen.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.
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