Das repräsentative Bürogebäude besticht vor allem durch seine ansprechende Architektur. Über das Atrium mit Ganzglasdach gelangen Sie zu edlen Glasaufzügen, welche Sie bequem in Ihre neue Büroetage befördern. Die Flächen verfügen über modernsten Ausstattungsstandard und können nach Ihren Wünschen und Anforderungen gestaltet werden. Die großen Fensterflächen des 7-geschossigen Gebäudes sorgen für einen natürlichen Lichteinfall und somit für eine angenehme Arbeitsatmosphäre. Besondere Highlights sind die Dachterrasse sowie verglasten Wintergärten und Innenhöfe welche zum Verweilen und Entspannen einladen, aber auch ideal für Kundenveranstaltungen genutzt werden können.
Diese attraktive Büroimmobilie zeichnet sich besonders durch ihre exzellente Lage im Frankfurter Gallusviertel aus! So besteht eine optimale Verkehrsanbindung an den ÖPNV in Form von S-Bahnen und Straßenbahnen. In fußläufiger Entfernung befindet sich die S-Bahn Station Galluswarte, welche mit den S-Bahnen S3 – S6 eine hervorragende Anbindung an den Frankfurter Hauptbahnhof, aber auch an die anderen Hauptverkehrsknotenpunkte Frankfurts, wie die Konstabler- und Hauptwache, darstellt. Auch mit den Straßenbahnlinien 11 und 21 besteht hervorragender Anschluss in die Innenstadt Frankfurts. Mit dem PKW erreichen Sie das Objekt bequem über die Autobahnen A5 und A3. Der internationale Frankfurter Flughafen ist über die B43 in ca. 15 Fahrminuten, die Frankfurter Innenstadt in ca. 4 Fahrminuten erreichbar. Auch die Nahversorgung ist durch ein umfangreiches Gastronomieangebot und vielfältige Einkaufsmöglichkeiten gewährleistet.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.
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