Energiebedarfsausweis
197,4 kWh/(m²*a)
Öl
Das 18-geschossige Bürohochhaus besticht neben seiner Höhe vor allem durch seine ansprechende Glasfassade. Über den repräsentativen, besetzten Empfangsbereich, der in Granit, Glas, Stahl und Leder gehalten ist, gelangen Sie zu den Personenaufzügen, welche Sie bequem in Ihre neue Büroetage befördern. Ihre neue Bürofläche ist attraktiv und nach den modernsten Standards ausgestattet. Der angrenzende Park ist in diesem Teil Frankfurts einmalig und lädt in der Mittagspause zum Verweilen ein.Die hauseigene Tiefgarage rundet den positiven Gesamteindruck der Immobilie ab.
Das schicke Bürogebäude befindet sich in sehr guter Innenstadtlage nahe dem bekannten Eschenheimer Tor. In allen Himmelsrichtungen grenzt das Büroobjekt an die pulsierenden Viertel Frankfurts an. Richtung Westen führt die Eschenheimer Landstraße direkt zur bedeutenden Einkaufsmeile Zeil mit ihrem vielfältigen Angebot an Gastronomie- und Einkaufsmöglichkeiten. Im Norden grenzt das pulsierende Nordend und das gediegene Westend an. Außerdem finden sich rund um das Objekt zahlreiche Cafés, Restaurants und Boutiquen. Über den Cityring ist das attraktive Bürogebäude bequem für den Individualverkehr erreichbar. Die U-Bahn Station Eschenehimer Tor mit den Linien U1-U3 sowie U8 bildet einen guten Anschluss an den ÖPNV. Zahlreiche namhafte Unternehmen wie General Electrics, die Zentrale der SEB Bank oder die Anwaltssozietäten Jones Day und Norton Rose haben sich bereits für diesen lukrativen Standort entschieden.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.