Energiebedarfsausweis
101,2 kWh/(m²*a)
Gas
Bei der Liegenschaft handelt es sich um ein hochwertig saniertes Industrieloft mit ca. 283 m² Bürofläche und ca. 100 m² Gewölbekeller als Lager. Die Raumhöhe von 5 Metern kombiniert mit den 64 cm dicken Backsteinwänden sowie den Stahlstützsäulen und historischen Kappendecken schaffen ein außergewöhnlich angenehmes Raumklima und repräsentatives Ambiente für Ihren neuen Firmensitz. Ferner verfügt die Büroeinheit über eine großzügige Terrasse mit Gartenanteil und eine eigene Be- und Entlüftungsanlage mit Erwärmungsfunktion. 3 separate Außeneingänge und 2 Laderampen bieten Flexibilität hinsichtlich der Gestaltung und zukünftigen Nutzung. Ein Starkstromanschluss ist im Keller vorhanden. Dem Mieter stehen 8 Stellplätze zur Verfügung.Energieausweis:Das Objekt ist nach den §§ 1 + 16 der EnEV 2014 von der Energieausweispflicht ausgenommen.
Das Objekt befindet sich im zentral gelegenen Stadtteil Brückfeld, östlich der Strombrücke und des Stadtzentrums von Magdeburg, in unmittelbarer Nähe zur Alten Elbe, dem Stadtpark Rothehorn und der MDCC-Arena. Der Standort zeichnet sich durch eine hervorragende regionale und überregionale verkehrliche Anbindung aus. Die Verbindung an den westlich gelegenen Innenstadtkern erfolgt über die Cracauer Straße und die Anna-Ebert-Brücke. Über die nördlich gelegene Bundesstraße B71 besteht in ca. 10 km Entfernung Anschluss an die A14 und A2. Im direkten Umfeld haben sich viele mittelständische Unternehmen der Kreativwirtschaft und des Dienstleistungsgewerbes angesiedelt. Einkaufsmöglichkeiten zur Alltagsversorgung, Ärzte, Schulen, Kindertagesstätten und die Polizeidienststelle Brückfeld befinden sich in unmittelbarer Umgebung.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.