Das architektonisch sehr ansprechende Gebäude aus den 1990er Jahren empfängt Sie mit einer repräsentativen und Licht durchfluteten Lobby. Die hochwertigen, klimatisierten Büroflächen erfüllen alle Ansprüche an einen modernen Arbeitsplatz. Eine Tiefgarage steht selbstverständlich zur Verfügung. Unternehmen wie der Verlag Fritz Knapp und Ferrero Deutschland haben die Vorzüge dieses Standorts bereits für sich entdeckt.
Das architektonisch wertvolle Bürohaus befindet sich im beliebten Stadtteil Sachsenhausen in unmittelbarer Nähe zur belebten Darmstädter Landstraße und zum Wahrzeichen Sachsenhausens, dem "Henninger Turm", welcher nun zu Wohnen umgenutzt wird. Mit dem PKW gelangen Sie in ca. 5 Fahrminuten auf die A661 oder die A3, über die Sie in ca. 10 Fahrminuten das Frankfurter Kreuz bzw. den Frankfurter Flughafen erreichen können. Von der nahgelegenen Bushaltestelle gelangen Sie schnell, in ca. 3 Fahrminuten mit der Buslinie 36 an den Lokalbahnhof, an dem sämtliche S-, U- und Straßenbahnlinien Frankfurts zusammen laufen. In ca. 10 Fahrminuten gelangen Sie mit dem Bus an die Konstabler Wache und an die belebte Einkaufsstraße "Zeil" im Herzen Frankfurts. Ebenfalls erreichen Sie in kürzester Zeit den bekannten Schweizer Platz und die pulsierende Schweizer Straße mit Ihrem vielfältigen gastronomischen Angebot.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.
Diese Website setzt Cookies auf Ihrem Endgerät. Wenn Sie diese Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Erfahren Sie mehr über Cookies und die von unserer Website erhobenen Daten in unseren Datenschutzhinweisen. Hier erhalten Sie auch Informationen darüber, wie Sie Cookie-Einstellungen ändern können.