Energiebedarfsausweis
179,7 kWh/(m²*a)
Fernwärme
Bei dem Quartier Schützenstraße handelt es sich um einen Gebäudekomplex aus dem Jahr 1998, der von dem Stararchitekten Aldo Rossi entwurfen wurde. Vor allem die individuelle und vielfarbige Fassaden- und Dachgestaltung der einzelnen Gebäudeteile setzt einen besonderen Akzent in Berlins historischer Mitte. Der Komplex besitzt vier Innenhöfe und wurde auf einer Brache der Berliner Mauer errichtet. Die Häuser sind ausgestattet mit Personenaufzügen, Treppenhäusern in Naturstein, teilweise mit außen- und innenliegendem Sonnenschutz sowie gepflegten Innenhöfen, die zum Verweilen einladen. Darüber hinaus verfügt das Quartier Schützenstraße über vier Untergeschosse, in denen sich die Stellplätze und die Lagerflächen befinden.
Das Quartier Schützenstraße, zwischen Schützen-, Markgrafen-, Zimmer- und Charlottenstraße gelegen, stellt eine exponierte Citylage dar: Im Herzen eines Viertels, das mit erstklassigen Restaurants, stimmungsvollen Cafés und traditionellen Berliner Kneipen aufwartet. Im Quartier Schützenstraße selbst sind verschiedenste Läden zu finden, um schnell und ohne große Umwege Dinge des täglichen Bedarfs einzukaufen. Auch verkehrsmäßig sind die Anschlüsse bestens - sowohl für den Individualverkehr als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Zwei U-Bahnstationen auf der nahen Friedrichstraße sowie diverse Buslinien auf der Leipziger- bzw. Rudi-Dutschke-Straße sind problemlos zu Fuß erreichbar.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.