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Aengevelt Immobilien GmbH & Co. KG
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Büro- und Geschäftshaus

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Außenansicht

Objektdetails

Objektnummer:
36088
Objektart:
Büro
Standort:
Magdeburg
Stadtteil:
Neustädter Feld
Baujahr:
1993
Bürofläche:
407,27 m²
Objektzustand:
gepflegt
Bezug:
nach Vereinbarung
Mietpreis:
3,50 €/m²
Provision:
nein
Personenaufzug:
nein
Nebenkosten:
2,50 €/m²

Energieausweis

Energieausweistyp:

Energieverbrauchsausweis

Befeuerungsart:

Fernwärme

Beschreibung

Das 1993 erbaute Büro- und Geschäftshaus verfügt über 3 Vollgeschosse und ein ausgebautes Dachgeschoss. Die Erschließung erfolgt über ein zentrales Treppenhaus. Hauseigene Parkplätze ermöglichen die Ansiedlung verschiedenster Gewerbetreibender. Eine Filiale von KIK Textilien hat sich bereits im Objekt etabliert.In den Obergeschossen stehen moderne Büroeinheiten zur Verfügung. Die Büroflächen sind mit einem Teppichboden ausgestattet und verfügen über einen außenliegenden Sonnenschutz. Die technische Versorgung der einzelnen Arbeitsplätze erfolgt über Fensterbrüstungskanäle.

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Lage

In dem von Wohnbebauung geprägten Stadtteil Neustädter Feld befindet sich an werbewirksamer Stelle in Ecklage zum frequentierten Olvenstedter Graseweg das angebotene Büro- und Geschäftshaus. Eine Bushaltestelle befindet sich auf dem Olvenstedter Graseweg, die fußläufig in ca. 3 min. erreichbar ist. Die Anbindung für den individuellen PKW-Verkehr erfolgt über die Stadtautobahn Magdeburger Ring, die in ca. 1 Autominute erreicht ist. Die Stadtautobahn stellt den Anschluss zur BAB 2 sowie BAB 14 her. Ca. 38 PKW-Parkplätze befinden sich direkt vor dem Ladenlokal, Personalparkplätze sind im hinteren Bereich des Grundstücks vorhanden.

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Grundriss

Grundriss 2OG Grundriss 2OG

Karte



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Kontakt

Jean Schlößner
Name:
Jean Schlößner
Adresse:
Breiter Weg 19d
39104 Magdeburg
Tel:
0211 8391-0
E-Mail:
duesseldorf@aengevelt.com
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Provisionsbedingungen

An- und Verkauf:

a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes

Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):

f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.

Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.

Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.

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