Energieverbrauchsausweis
Erdwärme
Das Stadttor verfügt über rund 28.700 m² Gesamtfläche. Über acht Glasaufzüge erreichen Sie bequem jede Etage. Durch bodentiefe Fenster werden die Büroflächen lichtdurchflutet. Das zum Teil öffentlich genutzte Parkhaus verfügt über insgesamt ca. 488 Stellplätze. Zusätzlich befinden sich weitere 47 Außenstellplätze vor dem Eingangsbereich des Stadttors. Ihre Nachbarn: Staatskanzlei, Kapellmann & Partner, McDermott Will & Emery, Regus.
Das markante stadtbildprägende Bürohaus bildet das südliche Entrée der Landeshauptstadt Düsseldorf. Zahlreiche Architektengrößen haben im Medienhafen außergewöhnliche Gebäude geschaffen. Besonders Firmen aus der Medien- und Modebranche, Anwaltskanzleien und Unternehmensberatungen wie Baker & McKenzie, Booz & Co., Kienbaum, Bain & Company und Uniper sind vom Standort Düsseldorf überzeugt. Der Flughafen "Düsseldorf Airport", das "Messe- und Congress-Center" Düsseldorf und die umliegenden Autobahnen A44, A46 und A52 sind schnell zu erreichen. Bus- und Straßenbahnhaltestellen befinden sich in unmittelbarer Nähe. Geschäfte des täglichen Bedarfs sind ebenfalls im Objekt und im fußläufigen Umfeld vorhanden.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.