Energiebedarfsausweis
206,6 kWh/(m²*a)
Nahwärme
Das moderne Büro- und Dienstleistungszentrum "Erlenhöfe" wurde auf einem ca. 20 ha großen Grundstück errichtet und umfasst 8 Gebäude mit insgesamt ca. 48.000 m². Die Bestandsgebäude 1 und 2 sind vollständig saniert und modernisiert. Bei den übrigen Gebäuden handelt es sich um Neubauten, deren unvermietete Flächen sich im veredelten Rohbauzustand befinden. Im Gebäude 8 befindet sich ein Boardinghouse mit einem umfangreichen Leistungsangebot - vom Elektronic Banking bis zum Wäschereiservice.
Die Erlenhöfe befindet sich im Nordwesten Berlins, im Bezirk Reinickendorf. Die gute Verkehrsanbindung für den Individualverkehr mit direkter Anbindung an die Berliner Stadtautobahn A 100 erfolgt u.a. über den Kurt-Schumacher-Damm und die wichtigen Verkehrsachsen Müller- und Seestraße. Neben dem Bürozentrum, in dem sich alle Dinge des täglichen Bedarfs befinden, liegt in unmittelbarer Nähe der Schäfersee. Hier kann man während der Pause oder zum Feierabend die Seele baumeln lassen und neue Kraft für einen erfolreichen Start in die Arbeit sammeln. Zudem besteht auch eine gute Anbindung an den ÖPNV: Die U-Bahnstation "Franz-Neumann-Platz" ist in ca. 8 Gehminuten erreichbar.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.